Archiv der Kategorie: Allgemein

LINKE gewinnt Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Corona-Ausschüsse

Presseerklärung DIE LINKE.Bayern

BayVerfGH erklärt Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig

Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitiker:innen hatte DIE LINKE. Bayern eine Popularklage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht. Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse stellten für die Kläger:innen einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgt dieser Auffassung nun vollumfänglich und hat die mögliche Einsetzung von sogenannten Corona-Ausschüssen – durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträger:innen bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten – mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit Bayerischen Verfassung für unvereinbar und nichtig erklärt. DIE LINKE Bayern wertet diese Entscheidung des BayVerfGH als Erfolg für die kommunale Demokratie.

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Popularklage beim BayVerfGH: Gleichbehandlung nach Art. 12 BV auch für die Mitwirkungsrechte von Kommunalpolitiker/innen

Der BayVerfGH ist der Argumentation in unserer Popularklage, dass das Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 12 BV auch für die Mitwirkungsrechte von Kommunalpolitiker/innen gilt, gefolgt! Siehe Pressemitteilung des BayVGH:

P r e s s e m i t t e i l u n g
zur
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 10. Juni 2021

über eine Popularklage

auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung
GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 202011I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl S. 74) geändert worden ist

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom heutigen Tag (Vf. 25VII21) die anlässlich der CoronaPandemie in die Gemeindeordnung mit Wirkung vom 12. Februar 2021 aufgenommenen Bestimmungen des Art. 120 b Abs. 3 GO zur mögli-
chen Verlängerung des Einsetzungszeitraums eines Ferienausschusses im Jahr 2021 und zur Einsetzung eines beschließenden Ausschusses mit den Befugnissen eines Feri-
enausschusses in sonstigen Zeiträumen des Jahres 2021 für mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit nach Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung (BV) unvereinbar und nichtig erklärt.

https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/25-vii-21-pressemitt-entscheidung.pdf

PM 6 zum Regensburger Spendenskandal: Die Regensburger Staatsanwaltschaft sieht Regensburg als „Korruptionshauptstadt“ – wer hat dazu beigetragen?

Es habe einen „Regensburger Sumpf“ gegeben und Regensburg sei „Korruptionshauptstadt. So zitieren die SZ, die Mittelbayerische Zeitung und Regensburg-digital vom 4. und 5. Mai 2021 die Regensburger Staatsanwaltschaft. Wenn man so etwas in Zukunft verhindern will, wäre es sicher hilfreich, der Frage nachzugehen, wieso sich dieser Sumpf über viele Jahre hinweg unbehelligt entwickeln konnte. Am Beispiel von 128 GBW-Wohnungen in Regensburg wird das deutlich. Eine Beschwerde bei der Regierung der Oberpfalz und eine Strafanzeige liefen ins Leere.

Sowohl Wolbergs als auch Schlegl finanzierten beide „ihren Wahlkampf zu einem großen Teil aus Spenden von Bauunternehmern, beide nutzten offenbar ein Strohmannsystem zur Verschleierung“, so die SZ am 4.5.21. Der frühere CSU-Fraktionsvorsitzende und CSU-OB-Kandidat von 2014 wird am Ende „nur“ wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit Scheinrechnungen zur Verschleierung von Wahlkampfspenden zu 200 Tagessätzen à 100 € verurteilt. Nun will die Staatsanwaltschaft die Revision im Fall Schlegl prüfen.

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Die 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geib- und Von-Reinerstr. in Regensburg – Stadtratsbeschluss, schlampige Prüfung der Regierung der Oberpfalz und die Behandlung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft

Die Regensburger Staatsanwaltschaft sah bei meiner Strafanzeige gegen den Alt-Oberbürgermeister Schaidinger vom 30.11.18 im Zusammenhang mit oben genanntem Stadtratsbeschluss keinen Anfangsverdacht und hat deshalb auch keine Ermittlungen eingeleitet. Für ein kurzes Antwortschreiben benötigte sie viereinhalb Monate Zeit. Damit war auch eine strafrechtlich relevante Verjährungsfrist am 31.12.18 verstrichen. Gemäß § 152 Abs. 2 StPO lägen keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ vor, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, so die Staatsanwaltschaft Regensburg (siehe Anlage 1b).

Das ist merkwürdig. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs äußert sich zum Anfangsverdacht folgendermaßen:

„Die Staatsanwaltschaft hat schon beim Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufzunehmen (vgl. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO). Dafür ist bereits ausreichend, dass aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte nach kriminalistischer Erfahrung die bloße Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (BGH, Urteil vom 21. April 1988 – III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; BVerfGK 3, 55, 61; jeweils mwN). Die Schwelle für die Annahme eines Anfangsverdachts liegt damit niedrig (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1411, 1412); es genügen schon entferntere Verdachtsgründe (BVerfG, NJW 1994, 783; NJW 1994, 783, 784), die eine geringe, wenngleich nicht nur theoretische Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer verfolgbaren Straftat begründen (Beulke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 152 Rn. 23). So müssen die Ermittlungsbehörden auch auf völlig unbegründete, unter Umständen wider besseres Wissen in Schädigungsabsicht erstattete Strafanzeigen hin tätig werden (Soehring, aaO).“[1]

Wie berechtigt die Anzeige gegen den Alt-OB Schaidinger war und ob ein Anfangsverdacht bestand, soll im Folgenden dargelegt werden.

[1] BGH-Urteil vom 16.02.16, Az.: VI ZR 367/15, Randnote 26.

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Pressemitteilung: Schlafkapseln oder Wohncontainer? Ist Platz für einmal Umdrehen im Liegen genug für einen obdachlosen Menschen?

Der BR spricht von ca. 100 Menschen in Regensburg plus mehr als 300 in Einrichtungen, die Mittelbayerische von „200 Menschen, die aktuell auf der Straße oder in Unterkünften leben“.[1] Die tatsächliche Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung, auch derjenigen, die vor allem im Winter bei Freunden und Bekannten unterkommen, ist nicht erfasst. Sie zählen aber nach offizieller Definition mit zu den Wohnungslosen.

Obwohl die Stadt vier Sammelunterkünfte für Obdachlose hat, scheuen viele Wohnungslose aus nachvollziehbaren Gründen die Unterbringung mit vielen anderen in einem Raum: Aus Angst vor ansteckenden Krankheiten und den psychischen Erkrankungen anderer, weil die Betroffenen selbst aufgrund ihrer psychischen Probleme andere Menschen nicht ertragen können oder weil sie befürchten, bestohlen oder Opfer von Gewalt zu werden.

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Fragen zu den Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Infektionsschutzmaßnahmen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

bitte beantworten Sie heute in der Fragestunde folgende Fragen, die sich alle auf die Infektionsschutzauflagen im Freien beziehen:

– Wie viele Bescheide wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Infektionsschutzauflagen im Freien wurden seit Jahresbeginn verschickt?

– Gegen wie viele Bescheide wurde Einspruch eingelegt?

– Wie vielen Einsprüchen wurden stattgegeben?

– Wie viele sind vor Gericht gelandet und wie viele davon wurden schon verschickt?

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Pressemitteilung: Städteappell zum Atomwaffenverbotsvertrag

Städteappell zum Atomwaffenverbotsvertrag – über 100 Städte in schließen sich an, die Regensburger Rathauskoalition stimmt dagegen

Die internationale Organisation ICAN ruft weltweit Städte dazu auf, den Appell an die Staatsregierungen zu unterzeichnen, dem Verbotsvertrag von Atomwaffen beizutreten. Dieser Vertrag wurde 2017 von den Vereinten Nationen verabschiedet.

Große Städte in Nordamerika, Europa und Australien haben den Appell schon unterzeichnet, darunter Städte wie Los Angeles, Manchester, Sydney, Mainz und Dortmund. In Bayern haben sich z. B. München, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bamberg, Pfaffenhofen, Dachau, Aschaffenburg, Lindau, Würzburg und Fürstenfeldbruck dem Appell angeschlossen, in Deutschland alle 16 von 16 Landeshauptstädten, insgesamt sogar über 100 Städte in Deutschland.

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Pressemitteilung zur Smart City-Strategie

Techno-totalitäre Fantasien: Smart City-Strategie der Stadt soll sich an der Smart City-Charta der Bundesregierung orientieren

Durch die Wirtschaftskrise und Corona-Lockdowns sowie teure Prestigevorhaben der Vergangenheit wie das Haus der Bayerischen Geschichte, das die Stadt über 23 Mi. € kostete, fehlt es an allen Ecken und Enden an Geld: kaputte Straßen und Kanäle können nicht saniert werden, Schulen wie die Pestalozzischule und die Realschule am Judenstein kämpfen seit Jahren um dringend benötigte Sanierungsmaßnahmen, aber die Stadt verschiebt die Maßnahmen Jahr um Jahr mit dem Hinweis auf fehlende personelle und finanzielle  Ressourcen.

Jetzt aber wäre die Stadt bereit, 6 Mill. in ein Smart City-Projekt zu stecken, denn so viel müsste die Stadt an Eigenmittel aufbringen, wenn sie in die Förderkulisse des Bundes zu den „Modellprojekten Smart Cities“ aufgenommen würde. Smart City geht weit über Digitalisierung hinaus und strebt die Vernetzung von möglichst vielen Geräten übers Internet von Fahrzeugen, Stromzähler, Haushaltsgeräten und Dienstleistungen an. Dazu muss die Stadt flächendeckend mit Sensoren versehen werden, womit die Daten dann in Echtzeit zusammengeführt werden können. Dadurch lässt sich von jedem Menschen ein digitaler Zwilling, ein Persönlichkeitsprofil, erstellen.

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Änderungsantrag zu TOP 5 des Stadtratssplenums am 25.3.21: Bewerbung der Stadt Regensburg im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities des BMI“

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Stadtrat folgenden Antrag vorzulegen:

  1. Dem Stadtrat werden die Bewerbungsunterlagen vorgelegt.

Sollte die Stadt die Bundesförderung im Rahmen der „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Smart Cities“ des BMI bekommen, dann setzt verpflichtet sich die Stadt zu folgenden Prinzipien:

  1. Bei der Umsetzung von Smart City-Maßnahmen verpflichtet sich die Stadt der Datensparsamkeit.
  2. Bei den Maßnahmen wird konsequent Open Source-Software verwendet.

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