Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
ich bitte Sie, dem Stadtrat folgenden Antrag vorzulegen:
Die Verwaltung und der Stadtrat nehmen von der grundsätzlichen Kritik am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Kenntnis.
1. Diese Kritik geht über jene der Unionsparteien hinaus, die insbesondere die Einseitigkeit des Programms beanstanden und eine stärkere Berücksichtigung von Linksextremismus, Islamismus sowie Antisemitismus fordern.1
Auch wenn das im Folgenden genannte Demokratiefördergesetz bisher nicht beschlossen wurde, treffen die grundsätzlichen Erwägungen hierzu von Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und ehemaliger Richter am sächsischen Verwaltungsgerichtshof, auch auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu. Anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes stellt er fest2:
„Wird so der Korridor des Sagbaren verengt, auch durch […] mitunter staatlich geförderte NGOs, die gerade in Bereichen mit gesellschaftlichem Konfliktpotential vorgeben, was zu sagen gesellschaftlich akzeptiert ist, so kann eben dies zu jenem „chilling effect“ führen, der die Freiheiten des Artikels 5 Grundgesetz gefährdet, umso mehr, wenn diese Entwicklung vonseiten staatlicher Stellen befördert wird.“
Des Weiteren hebt er hervor, dass das „‘Verfassungsgebot der grundsätzlich staatsfreien und offenen Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen’“ gelte – und nicht umgekehrt – was auch der Bundesgerichtshof als Prinzip der Meinungsbildung „von unten nach oben“ formuliert habe.
Er warnt vor Staatsnähe, Abhängigkeiten und staatlichem Einflusspotential:
„Dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Ordnung soll im Rahmen des Maßnahmenpakets ‚gegen rechts‘ auch das umstrittene Demokratiefördergesetz dienen. Es soll, so die Bundesregierung, einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur ‚Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention‘ begründen. Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verläss-lich unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratie-förderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen.
Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential.“
Ebenso prangert Staatsrechtsprofessor Hubertus Gersdorf mangelndes Problembewusstsein bei den politischen Akteuren an3:
„Bisher ist es so, dass diese öffentlichen Gelder auf einer rein vertraglichen Grundlage an die Organisationen gegeben werden. Dabei reden wir über NGOs, die an der gesellschaftlichen Kommunikation und politischen Meinungsbildung mitwirken. Es besteht also die große Gefahr, dass die jeweilige Regierung – sei es die EU-Kommission oder die Regierung eines Mitgliedstaats – sich NGOs aussucht, die ihr nahestehen und so in ihrem Sinne auf den Willens- und Meinungsbildungsprozess des Volkes einwirken. […]
Das Demokratieprinzip „ist dadurch gekennzeichnet, dass die Willensbildung sich vom Volk zum Staat zu vollziehen hat – und nicht andersherum. Zum anderen ist eine solche Förderpraxis auch nicht mit dem Recht auf gleiche Teilhabe an der politischen Kommunikation in Einklang zu bringen. Diejenigen NGOs, die gefördert werden, repräsentieren eine bestimmte Gruppe von Wählerinnen und Wählern. Die Ziele anderer Wählergruppen – die sich vielleicht mit ganz anderen NGOs identifizieren – werden demnach nicht gefördert. So wird das elementare demokratische Recht auf Gleichheit bei der politischen Kommunikation verletzt.“ […]
Er sei „regelrecht schockiert darüber, dass in der Politik zum Teil keinerlei Unrechtsbewusstsein besteht, keine Sensibilität dafür, welches Missbrauchspotenzial sich hier verbirgt.“ […]
Wir brauchen das Engagement all dieser NGOs. Die Zivilgesellschaft muss immer wieder ermutigt werden, sich zu engagieren. Das ist nicht das Problem. Es geht hier nicht um die grundrechtliche Freiheit von NGOs, sich für oder auch gegen etwas einzusetzen. Es geht nur darum, zu verhindern, dass der Staat auf die gesellschaftliche Kommunikation Einfluss nehmen kann. Dagegen müssen wir uns mit aller Macht stemmen – und auch überhaupt erst einmal ein Problembewusstsein schaffen.“
2. Auch der Kampf gegen „Desinformation“, „fake news“ und „Verschwörungstheorien“ ist äußerst kritisch zu betrachten4. Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind geeignet, ein Einfallstor für Zensur zu schaffen. Der Staat darf sich nicht die Position des Schiedsrichters anmaßen und bestimmen, was Wahrheit und Unwahrheit ist. Das käme einem Orwellschen Alptraum („Wahrheitsministerium“) gleich. Die Stadt sollte auch nicht indirekt über dieses Förderprogramm einer Verengung des Debattenraums Vorschub leisten.5
Mit freundlichen Grüßen
1 https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/demokratie-leben-vor-dem-umbau-projekte-in-der-schwebe,VG7MsgW
2 „75 Jahre Grundgesetz, Wie der Staat die Meinungsfreiheit einschränkt“ FAZ, 24.5.24: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html
3 Förderung von NGOs „Das muss endlich gesetzlich geregelt werden“, 13.6.25
https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip-2025-06-13
4 Siehe hierzu die Äußerungen der Familienministerin K. Prien, „Probleme im digitalen Raum, beispielsweise Desinformation, Verschwörung oder Radikalisierung“ in den Fokus zu rücken.; BR, 7.4.26
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/demokratie-leben-vor-dem-umbau-projekte-in-der-schwebe,VG7MsgW
5 Siehe hierzu auch https://www.deutschlandfunkkultur.de/fakenews-bekaempfung-kommentar-100.html