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Antrag: Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und staatliches Einflusspotenzial

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Stadtrat folgenden Antrag vorzulegen:

Die Verwaltung und der Stadtrat nehmen von der grundsätzlichen Kritik am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Kenntnis.

1. Diese Kritik geht über jene der Unionsparteien hinaus, die insbesondere die Einseitigkeit des Programms beanstanden und eine stärkere Berücksichtigung von Linksextremismus, Islamismus sowie Antisemitismus fordern.1

Auch wenn das im Folgenden genannte Demokratiefördergesetz bisher nicht beschlossen wurde, treffen die grundsätzlichen Erwägungen hierzu von Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und ehemaliger Richter am sächsischen Verwaltungsgerichtshof, auch auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu. Anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes stellt er fest2:

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