Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
folgende Änderungsanträge bitte ich zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt zur Entscheidung vorzulegen:
1. Änderungsantrag:
Auf Seite 2 der Vorlage heißt es: „Die Themenfelder bereits laufender Untersuchungen bzw. vergebener Gutachten sollen dabei mit einfließen, aber nicht neu untersucht werden.“
Viele der bisherigen Verkehrsplanungen (z. B. Verkehrsuntersuchung Regensburg-Ost von Prof. Kurzak, Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung zur Sallerner Regenbrücke) wurden nicht unter der Prämisse der ökologischen Optimierung des Verkehrs erstellt. Deshalb dürfen nicht alle bisherigen oder laufenden Gutachten ohne weitere Prüfung Eingang in ein neues Mobilitätskonzept finden. Alle Gutachten im Bereich Verkehr, die in das neue Verkehrskonzept mit einfließen sollen, müssen dem Ausschuss genannt und bezüglich ihrer autoverkehrserzeugenden Wirkung überprüft werden.
2. Änderungsantrag:
In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der Stadt Regensburg und dem Landkreis Regensburg ist auf Seite 2 unter §1 Folgendes festgehalten:
„Die Stadt Regensburg, der Landkreis Regensburg und der Freistaat Bayern (kurz: Beteiligte) erarbeiten gemeinsam ein verkehrsträgerübergreifendes Konzept zur künftigen Mobilität im Raum Regensburg (KMRR). Dabei werden Untersuchungen zur Lösung der verkehrlichen Probleme des Großraumes Regensburg unter besonderer Berücksichtigung von möglichst klimafreundlichen Lösungsansätzen (sog. „Verkehrs- und Mobilitätskonzept“) angestellt.“
Es greift zu kurz, nur die Klimafreundlichkeit des Verkehrs zu berücksichtigen. Es ist wichtig, den gesamten ökologischen Fußabdruck des Verkehrs zu minimieren, nicht nur die durch den Verkehr erzeugten Treibhausgase. Deshalb müssen ökologisch optimierte Lösungsansätze gefunden werden, die u. den Flächenverbrauch bzw. die Flächenversiegelung, die Lärmemissionen, Feinstaub, Stickoxide und andere Schadstoffemissionen maximal reduzieren bei gleichzeitiger Sicherstellung der Mobilität im Großraum Regensburg.
3. Änderungsantrag:
In § 2 auf S. 3 wird festgestellt:
„Die Beteiligten stellen vorhandene Untersuchungsergebnisse und Daten kostenfrei zur Verfügung. Sie wirken auch darauf hin, dass weitere Aufgaben- und Baulastträger oder sonstige Dritte ihre Gutachten und Daten kostenfrei zur Verfügung stellen.“
Es wäre sinnvoll, diese Daten auch den Umweltverbänden zur Verfügung zu stellen, die den Prozess kritisch begleiten könnten. Dies wird hier explizit in die Vereinbarung aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Freihoffer