Linke-Stadträte rügen unqualifizierte Kritik der CSU-Fraktion und verweisen ihrerseits auf dubiose Grundstücksgeschäfte der Schaidinger-Ära.
Der Beschluss vom 24.7.14, dass bei der Vergabe der einzelnen Quartiere des Nibelungenareals nicht die günstigsten Investoren als Käufer in Frage kämen, sondern diejenigen, die das beste Gesamtkonzept vorweisen, sei absolut sinnvoll, wie die Linke-Stadträte Irmgard Freihoffer und Richard Spieß feststellen. So sollte eine möglichst weitgehende Berücksichtigung energetischer Aspekte erreicht werden, sowie eine hochwertige Qualität im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Dies sei wichtig, damit nicht aufgrund einer Billigbauweise erneut soziale Segregation und soziale Brennpunkte geschaffen würden. „Untragbar ist es aber, dass nun der Beschluss vom Oktober, das Nibelungenareal an einen Investor zu vergeben, der eindeutig das beste Gesamtkonzept hatte, von der CSU als rechtswidrig bezeichnet wird.“ Im Übrigen sei dies auch keine Entscheidung gegen den Genossenschaftsbau, sondern für qualitativ und energetisch hochwertigen Wohnungsbau in allen zu vergebenden Quartieren.
Geradezu grotesk sei es, wenn die CSU-Fraktion außerdem die mangelnde Transparenz bei der Vergabe ins Feld führe. Im Grundstücksausschuss wurde über zwei Stunden anhand einer völlig transparenten Bewertungsmatrix und der Vorlage der Dokumente darüber diskutiert, genauso im Stadtratsplenum. Hinzu komme, dass die vier größten Fraktionen, darunter die CSU, schon vorab diese Informationen erhielten und sich einarbeiten konnten. „Dies ist wohl eine der transparentesten Grundstücksverhandlungen, seit wir im Stadtrat sind“, so Spieß.
Umgekehrt führen die Stadträte Beispiele von Grundstücksgeschäften auf, die in der Ära Schaidinger reichlich dubios verliefen. Im Ferienausschuss 2005 wurde die Bürgschaft für die Stadtbau zum Kauf der Donaumarkt GmbH, ehemals Anke GmbH, mit der lapidaren Begründung „zur Finanzierung diverser Objekte“ abgehandelt. Die Wirtschaftlichkeit der Firma wurde jedoch nicht geprüft. SPD-Stadtrat Norbert Hartl kritisierte damals massiv das intransparente Vorgehen und das Umgehen der weniger als halb so hohen Gutachterpreise für das Grundstück des Brüchnerareals.
Auch am Unteren Wöhrd wurden Grundstücke an Investoren verkauft, die diese nach dem „Baulückenparagraph“ 34 bebauen durften. Unter anderem ein Filetgrundstück für einen niedrigen Preis beim historischen Baustadel in der Wöhrdstraße. Gemäß einem gültigen Stadtratsbeschluss – damit konnte die Stadtspitze einen Bürgerentscheid gegen eine Bebauung am Wöhrd 1999 abwenden – hätte erst ein Bebauungsplan aufgestellt werden müssen. Es könnten noch viele Beispiele angeführt werden.
Die Stadträte der Linken legen Wert auf die Feststellung, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben. „Wenn die, die noch vor ein paar Monaten alles für den höchsten Preis und ohne Rücksicht auf Mieten und Quadratmeterpreise verkaufen wollten, jetzt den Samariter geben, dann erscheint das wenig glaubwürdig.“