Personalträgerschaft bei katholischen Kindergärten

Prüfantrag: Übernahme der Personalträgerschaft bei katholischen Kindergärten, die von der Stadt Zuschüsse erhalten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

folgenden Antrag bitten wir im Stadtrat zu behandeln:

Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, die Personalträgerschaft bei folgenden Einrichtungen der katholischen Kirche, soweit sie Zuschüsse von der Stadt Regensburg bekommen, zu übernehmen:

Kindergärten

Kinderhorten

Krabbelstuben

Einrichtungen für behinderte Kinder im Vorschulalter.

 

Begründung:

In den Einrichtungen der Kirchen gilt das Kirchenarbeitsrecht. Das bedeutet für die Beschäftigten von Einrichtungen in katholischer Personalträgerschaft, dass sie in ihrem Privatleben gravierende Einschränkungen hinzunehmen haben. Die kirchlichen Verbote setzen sich über fundamentale Grundrechte hinweg, die vom Grundgesetz und von Menschenrechtskonventionen garantiert werden, und sie gelten grundsätzlich auch bei Angestellten, die kündigungsferne Tätigkeiten ausüben. Das betrifft z.B. Mitarbeiter/innen, die geschieden sind und sich wiederverheiraten oder die unverheiratet zusammenleben, und homosexuelle Beschäftigte. So müssen sie damit rechnen, dass ihnen z. B. bei Heirat eines geschiedenen Partners die fristlose Kündigung droht und eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur für einige Monate zum Entzug des Arbeitsgeldes führt.

Zwar zeigt sich in der Praxis, dass katholische Arbeitgeber durchaus auch einmal über bestimmte private Angelegenheiten ihrer Angestellten, wie z. B. die Beziehung mit einem geschiedenen Partner, geflissentlich hinwegsehen können, doch können genau solche Dinge im Konfliktfall oder auch nur bei kontroversen Interessenskollisionen eine für den Beschäftigten sehr nachteilige Rolle spielen.

Darüber hinaus werden viele Mitarbeiter/innen gezwungen, über Jahre hinweg ein Doppelleben zu führen, weil sie Angst haben müssen, sich im Falle eines offenen Bekenntnisses zu einem Partner/einer Partnerin, ihre Stelle ohne Kündigungsfrist zu verlieren und dann außerdem kein Arbeitslosengeld zu erhalten.

Von den 61 Kindergärten in Regensburg sind 24 in katholischer Trägerschaft, das entspricht etwa 40%.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Irmgard Freihoffer                                                               Richard Spiess

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