Antrag: Kenntnisnahme der Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz zur Informationsweitergabe an Stadträt/innen vom 03.02.2014
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
folgenden Antrag bitten wir im Stadtrat vorzulegen:
Kenntnisnahme der Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz vom 03.02.2014 zur
Informationsweitergabe an Stadträt/innen in einem Schreiben vom 03.02.2014 an die Stadträte Freihoffer und Spieß und die Stadt Regensburg:
1. Zunächst die Stellungnahme zur Weitergabe von Informationen an fraktionsgebundene und fraktionslose Stadträte:
„Bei der Vorbereitung der Stadtratssitzungen und der damit einhergehenden Information der Stadtratsmitglieder ist vom Oberbürgermeister der allgemeine Gleichheitsgrundsatz zu beachten. Anders als bei der Besetzung der Ausschüsse des Stadtrats, bei der gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 1 GO auf die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften im Stadtrat abzustellen ist und daher Stadtratsmitglieder, die nicht einer Fraktion oder Ausschussgemeinschaft angehören, ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz unberücksichtigt bleiben, besteht hinsichtlich des Informationszugangs für die Beratung und Entscheidungen im Stadtrat kein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund, zwischen fraktionsangehörigen und fraktionslosen Stadtratsmitgliedern zu differenzieren. Bei der Wahrnehmung ihres Mandats dürfen die in Fraktionen zusammengeschlossenen Stadtratsmitglieder gegenüber fraktionslosen Mandatsträgern nicht ungleich bevorzugt werden. Wo dies unvermeidliche Folge der Fraktionsbildung ist, bedarf es kompensatorischer Maßnahmen zugunsten der Fraktionslosen, um die Gleichheit der Mandatswahrnehmung wiederherzustellen. (vgl. BVerG, Urteil vom 13.06.1989 Az.: 2 BvE 1/88; BVerwG, Urteil vom 05.07.2012 Az.: 8 C 22/11).“
2. Außerdem weist die Regierung der Oberpfalz darauf hin, dass zur Vorbereitung auf die Sitzungen „die Beratungsgegenstände in der Tagesordnung einzeln und inhaltlich konkretisiert zu benennen sind“ und dass es „vor allem bei besonders wichtigen und schwierigen Tagesordnungspunkten“ daher notwendig sein kann, „das wesentliche Ergebnis der Vorbereitung in Form von schriftlichen Beratungsunterlagen den Stadtratsmitgliedern schon rechtzeitig vor der Sitzung“ mitzuteilen:
„Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 GO bereitet der Oberbürgermeister selbstständig die Beratungsgegenstände der Stadtratssitzungen vor (siehe auch § 9 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung). Dabei bestimmt er über Art und Umfang der Vorbereitung nach freiem Ermessen (vgl. Hölzl/Hien/Huber, Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Erl. 3 zu Art. 46 GO). Mit der Pflicht des Oberbürgermeisters aus Art. 46 Abs. 2 Satz 1 GO korrespondiert ein Recht der Stadtratsmitglieder darauf, sich ausreichend auf den jeweiligen Beratungsgegenstand vorbereiten zu können (vgl. Hölzl/Hien/Huber, Erl. 3 zu Art. 46 GO; Prandl/Zimmermann/Büchner, Kommunalrecht in Bayern, Erl. 5 zu Art. 30 GO). Dem trägt unter anderem die Vorschrift des Art. 46 Abs. 2 Satz 2 GO Rechnung, wonach der Oberbürgermeister der Stadtrat unter Angabe der Tagesordnung zu laden hat. § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung bestimmt diesbezüglich, dass die Beratungsgegenstände in der Tagesordnung einzeln und inhaltlich konkretisiert zu benennen sind, damit es den Stadtratsmitgliedern ermöglicht wird, sich auf die Behandlung der jeweiligen Gegenstände vorzubereiten.
Vor allem bei besonders wichtigen und schwierigen Tagesordnungspunkten kann es daher notwendig sein, das wesentliche Ergebnis der Vorbereitung in Form von schriftlichen Beratungsunterlagen den Stadtratsmitgliedern schon rechtzeitig vor der Sitzung, z. B. mit der Ladung, mitzuteilen (Hölzl/Hien/Huber, Erl. 3 zu Art. 46 GO).“
Begründung:
Den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern wurden bis jetzt, z. B. durch Ausschluss von den Fraktionsvorsitzendenbesprechungen, immer wieder Informationen vorenthalten oder verspätet nachgereicht.
Des Weiteren wurden für Tagesordnungspunkt 5 (Grundstücksverkauf GBW AG, hier Nichtausübung des Vorkaufsrechtes) der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 12.12.2013 Informationen in Form von Beschlussvorlagen, soweit wir dies in Erfahrung bringen konnten, nur an die Fraktionsvorsitzenden weitergereicht. Die übrigen Stadtratsmitglieder bekamen wohl keine Beschlussvorlagen, sondern nur kurz vorher – in unserem Fall einen Tag vor der Stadtratssitzung – die Mitteilung über eine Nachtragstagesordnung (siehe Anlage). Aber auch die Beschlussvorlage, die an die Fraktionsvorsitzenden verteilt wurde, enthielt wesentliche Informationen vor, nämlich eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der GBW-Wohnungen (Anzahl der m2, Zustand der Wohnungen etc.). In Anbetracht des Wertes der Wohnungen und des Mangels an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt wäre dieser Beratungsgegenstand aber viel eingehender zu prüfen gewesen.