Antrag: Solarmodule in der Ganghofersiedlung ermöglichen

Änderung der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplans Nr. 65 (Ganghofersiedlung) in Bezug auf Solaranlagen auf Dächern im ensemblegeschützten Bereich

Regensburg, 30.10.2019

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

folgenden Antrag bitten wir Sie, den zuständigen Gremien vorzulegen:

Beschlussvorschlag:

Solarpanelen und -ziegel sollen in der Ganghofersiedlung in Zukunft zugelassen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplans Nr. 65 in diesem Punkt entsprechend zu ändern. Dabei sollen Vorgaben gemacht werden, die eine behutsame optische Einbindung auf den Dächern des ensemblegeschützten Wohngebiets gewährleisten. Entsprechende Maßnahmen zur Änderung der Gestaltungssatzung (z. B. Einbindung der Denkmalschutzbehörden und, falls nötig, entsprechende Änderung des Bebauungsplans) werden ergriffen.

Eine wertvolle Orientierung für solche Vorgaben bieten z. B. die Broschüren „Solarenergie und Denkmalpflege“ des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege sowie „Urban SOL+. Solarthermie im Denkmalschutz“. Letztere wurde im Rahmen des EU-Vorhabens UrbanSolPlus erstellt und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, durch das Intelligent Energy Europe Programme of the European Union, sowie von den Industrieverbänden Bundesverband Deutschland Haus-, Energie und Umwelttechnik und dem Bundesverband für Solarwirtschaft gefördert.

Beide Broschüren zeigen gute Beispiele, wie Solarmodule auf Dächern wenig störend platziert werden können (siehe Anlage 1).

Des Weiteren gibt es mittlerweile hervorragende Beispiele für Solarziegel, die sich entweder optisch sehr gut zwischen normalen Dachziegeln auf dem Dach integrieren lassen oder aber selbst tatsächlich wie echte Ziegeln aussehen, so dass von einer ästhetischen Störung nicht mehr ausgegangen werden kann. Siehe Anlage 2. Auch solche Möglichkeiten können bei einer Änderung der Gestaltungssatzung mit aufgenommen werden.

 

Begründung:
Gegenüber dem Jahr 2005, als der Bebauungsplan Nr. 65 mit der Gestaltungssatzung beschlossen wurde[1], gibt es heute deutlich bessere Möglichkeiten, Solarmodule verträglich auf Dächern zu integrieren (siehe oben.) Klima- und Umweltschutz sind dringlich wie nie zuvor, aus diesem Grund muss die Stadt ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet deutlich erhöhen. Deshalb ist es unbedingt geboten, ästhetisch verträgliche Solarmodule künftig in der Ganghofersiedlung zuzulassen.

Der Entwurf der geänderten Satzung wird dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Spieß
Fraktionsvorsitzender
Irmgard Freihoffer
Stadträtin

1] 18.04.2005

Anlage 1 u. 2_Solarmodule

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