Prüfantrag: Öffnung der Altstadtschutzsatzung in Bezug auf Solaranlagen unter bestimmten Bedingungen
Regensburg, 01.11.19
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
folgenden Antrag bitten wir Sie, den zuständigen Gremien vorzulegen:
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Denkmalschutzbehörden zu prüfen, ob eine Öffnung von § 8 der Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg (Altstadtschutzsatzung)[1] vom 04. Dezember 2007 im Hinblick auf Solaranlagen auf Dächern in der Altstadt in Zukunft unter bestimmten Bedingungen und strengen Vorgaben zur weitgehenden Verhinderung einer optischen Beeinträchtigung möglich wäre. Zudem wären für eine mögliche Änderung der Altstadtschutzsatzung weitere Denkmalkriterien wie z. B. historische Authentizität sowie andere Belange wie z. B. der Brandschutz zu prüfen.
Bei der Prüfung muss ICOMOS entsprechend eingebunden werden. Außerdem sollten Akteure der Zivilgesellschaft wie z. B. die Altstadtfreunde und der Arbeitskreis Kultur beteiligt werden.
Begründung:
Klima- und Umweltschutz sind dringlich wie nie zuvor. Wie Forscher immer wieder betonen, reichen die bisherigen Anstrengungen beim Klimaschutz bei Weitem nicht aus. Die bisherigen Anstrengungen der Stadt müssen deshalb deutlich gesteigert werden.
Heute gibt es deutlich bessere Möglichkeiten, Solarmodule verträglich auf Dächern zu integrieren.
Eine Orientierung für Vorgaben bieten z. B. die Broschüren „Solarenergie und Denkmalpflege“ des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, „Solaranlagen und Denkmalschutz“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger der Bundesrepublik Deutschland sowie „Urban SOL+. Solarthermie im Denkmalschutz“. Letztere wurde im Rahmen des EU-Vorhabens UrbanSolPlus erstellt und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, durch das Intelligent Energy Europe Programme of the European Union, sowie von den Industrieverbänden Bundesverband Deutschland Haus-, Energie und Umwelttechnik und dem Bundesverband für Solarwirtschaft gefördert. Siehe Anlage 1.
Geeigneter scheinen Solarziegel zu sein, um zumindest eine ästhetische Störung stark zu verringern. Sie lassen sich entweder optisch sehr gut zwischen normalen Dachziegeln auf dem Dach integrieren oder sehen tatsächlich selbst wie echte Ziegel aus. Siehe Anlage 2.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Spieß Fraktionsvorsitzender |
Irmgard Freihoffer Stadträtin |
[1] „§ 8 Technische An- und Aufbauten
(3) Solarzellen, Sonnenkollektoren und vergleichbare technische Anlagen sind unzulässig.“