Prüfantrag: Coronabußgelder wegen Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen zurückzahlen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Stadtrat folgenden Antrag vorzulegen:

Die Verwaltung prüft, ob sie Corona-Bußgelder, die wegen Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden, zurückzahlen kann. Sollte das möglich sein, sollten die Bußgelder entsprechend zurückgezahlt werden.

U. a. wurden Minderjährigen, die sich im Freien getroffen haben, mehrere Hundert Euro an Bußgeldern auferlegt, was für junge Leute ohne eigenes Einkommen eine besondere Härte darstellte.

Begründung:
Dass viele der Corona-Maßnahmen unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe zur Folge hatten und häufig auch aus medizinischer Sicht nicht veranlasst waren, wurde immer wieder festgestellt. Das Überreagieren staatlicher Behörden zeigen auch die RKI-Protokolle. Es wäre dringend notwendig, hier ein Stück weit Wiedergutmachung zu leisten.

Gemäß der juristischen Einschätzung von Junge Wissenschaft im öffentlichen Recht sollte eine Rückzahlung nicht nur für den Zeitraum vom 1.4.20.- 19.4.20 möglich sein, sondern generell erfolgen.1

Weitere Ausführungen hierzu in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

1 https://www.juwiss.de/26-2023/