Ergänzungsantrag zu TOP 3 im Bildungsausschuss am 16.04.26: Gedenk- und Erinnerungsarbeit sowie Extremismusprävention; hier: Konzept für einen Ort der Begegnung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Bildungsausschuss zu dem oben genannten TOP folgenden Ergänzungsantrag mit diesen Fragen vorzulegen:

1. Wie wird Extremismus im Bildungsreferat bzw. von der Stabsstelle für Erinnerungskultur definiert?
2. Meinungspluralismus ist ein essentieller Bestandteil der Demokratie. Wie wird sichergestellt, dass dieser Anforderung bei der Extremismusprävention ausreichend Rechnung getragen wird?

Begründung:

In der Beschlussvorlage heißt es u.a., ein zentraler Ort solle „demokratische Reflexion fördern“ und „zur Prävention von Geschichtsvergessenheit und Extremismus“ beitragen. Zudem solle er „ein zentraler Baustein der städtischen Bildungs-, Kultur- und Demokratieförderung“ sein.

Im angehängten Konzept wird darauf verwiesen, dass es wichtig sei, nicht nur „an die Zeit des Nationalsozialismus und seine Schrecken zu erinnern, sondern auch an positive Errungenschaften, so zum Beispiel auch eine seit fast 80 Jahren stabile Demokratie in Deutschland“ dass gerade „in einer Zeit, in der junge Menschen mit negativen Nachrichten überflutet werden und einfache Antworten und Lösungen suchen“.

Zur geplanten Neuausrichtung wird ausgeführt, dass die „Entstehung und Bewahrung, aber auch Krisen der Demokratie […] dabei den Schwerpunkt bilden“ sollen. Neben regionalgeschichtlichen Zusammenhängen sollen zudem nationale Ereignisse wie z. B. die Märzrevolution mit der Paulskirchenversammlung 1848/49 dargestellt werden.

Bei den Anforderungen an einen Gedenk-, Erinnerungs- und Begegnungsort wird im Zusammenhang mit dem „Erstarken extremistischer Kräfte“ auf terroristische Anschläge, Hetz- und Hasskampagnen und die Spaltung der Gesellschaft verwiesen. Der Darstellung einer besorgniserregenden Entwicklung ist zuzustimmen.

In der aktuellen Debatte werden Angriffe auf die Demokratie häufig dem extrem rechten oder linken Spektrum zugeschrieben. Bei dieser Zuschreibung verschwinden allerdings regelmäßig massive Angriffe auf die Meinungsfreiheit, die nicht von den politischen Rändern kommen, vom öffentlichen Radar, zumal auch ein Großteil der Medien kaum oder wenig darüber berichtet.

Drei Beispiele sollen dies verdeutlichen.

1. Die Sanktionierungen von EU-Bürgern wie dem Schweizer Militäranalysten Jacques Baud und dem deutschen Journalisten Hüseyin Dogru
Mit der im Jahr 2024 in Kraft getretenen EU-Verordnung zur Sanktionierung von Einzelpersonen wegen mutmaßlicher Unterstützung russischer Interessen können Unionsbürger allein aufgrund ihrer öffentlichen Äußerungen mit Maßnahmen belegt werden, die faktisch existenzbedrohenden Charakter haben.

Den Betroffenen werden keine Straftaten vorgeworfen. Die Begründung der Sanktionen beschränkt sich auf die politische Einordnung ihrer medialen Auftritte.

Kontensperrungen, Berufsverbote, Reisebeschränkungen – all dies erfolgt ohne Anklage, ohne Verteidigung, ohne rechtliches Gehör, ohne belastbare Beweise und ohne richterliches Urteil, d. h. ohne die im nationalen Verfassungsrecht selbstverständlichen Garantien eines fairen Prozesses.

Was das z. B. für Dogru konkret bedeutet: Er darf nur maximal 506 € im Monat abheben, zugleich ist ihm untersagt, einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen sowie Deutschland zu verlassen.

Ein Berufungsverfahren vor nationalen Gerichten bleibt den Betroffenen verwehrt. Sie können nur den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, doch der Klageweg kann nur mit langem Vorlauf und unter erheblichen praktischen Hürden beschritten werden.

Die jüngste Verschärfung des deutschen Sanktionsrechts, die sogar Unterstützungsleistungen unter Strafe stellt, betrifft das gesamte soziale Umfeld der Sanktionierten. Mittlerweile wurden auch die Konten von Hüseyin Dogrus Ehefrau gekündigt. Nur durch das gesetzeswidrige Verhalten von Helfern – Hilfe für Sanktionierte steht nun nach deutschen Recht unter Strafe – kann die Familie mit Kleinkindern überleben.

Die abschreckende Wirkung solcher Sanktionen und die freiwillige Selbstzensur scheinen beabsichtigt zu sein. Bei der Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2025 erklärte der zuständige Sprecher des Auswärtigen Amtes Martin Giese: „Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“1

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass der Staat nicht befugt ist, Meinungen allein wegen ihrer gedanklichen Wirkung oder ihres als problematisch eingeschätzten Inhalts zu unterdrücken2. Eine offene Debatte ist in außen- und sicherheitspolitischen Fragen genauso unverzichtbar wie auf anderen Themengebieten. Demokratie lebt nicht von Konsensverordnungen, sondern vom Wettbewerb der Argumente.

Unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Desinformation“ oder „pro-russische Propaganda“ dürfen nicht zum Einfallstor für Zensur werden.

2. Zunahme von Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen

Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung).

Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet2. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt3. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsguts-verletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten4. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden5.

Verfassungsrechtler kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben6.

3. Zunehmende Bedrohung akademischer Freiheit
Fast 85 Prozent der deutschen Akademiker würden seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit wahrnehmen, so Irene Khan, UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit mit Verweis auf eine Studie7. Egner und Uhlenwinkel beschreiben auch Fälle vor 2023. „Störende“ Professoren würden entlassen oder von hohen Ämtern degradiert, und der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, nähme zu8.

Siehe auch die Einschätzungen des Europarats und der Vereinten Nationen in der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage

– Kritik an Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Europarat und die Vereinten Nationen

Meinungsfreiheit bei Gaza-Demos – Europarat rügt Deutschland“

Der Europarat rügt Deutschlands Vorgehen bei Demonstrationen gegen den Gaza-Krieg und auch in Fällen von Kritik an Israel. Die Meinungsfreiheit sei in Gefahr, schrieb Menschenrechts-kommissar O’Flaherty an Bundesinnenminister Dobrindt (CSU). […]


Der Europarat hat sich besorgt über das Vorgehen der deutschen Behörden bei Demonstrationen
gegen den Gaza-Krieg bzw. bei propalästinensischen Kundgebungen geäußert. Außerdem habe Deutschland Kritik an Israel teilweise als Antisemitismus ausgelegt. Der Menschenrechts-kommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, warnte vor schwerwiegenden Eingriffen in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

O’Flaherty schrieb einen entsprechenden, am Donnerstag veröffentlichten Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Darin heißt es unter anderem: „Ich bin besorgt wegen Berichten über exzessiven Gewalteinsatz der Polizei gegen Demonstranten, einschließlich Minderjährige, die teilweise zu Verletzungen geführt hat.“

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/meinungsfreiheit-bei-gaza-demos-europarat-ruegt-deutschland,UoZfUwC

– „Recht auf freie Meinungsäußerung: UN-Expertin warnt vor Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland

Mehrere Tage lang ist eine Expertin der Vereinten Nationen durch Deutschland gereist. Sie kommt zu dem Schluss: Das Land muss mehr tun, um Meinungsvielfalt zu schützen.

Verbote, Kriminalisierung und Zensur – etwa gegen propalästinensischen Aktivismus – schränken laut einer Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen den Raum für demokratische Debatten ein.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, hat sich besorgt über den Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland geäußert. Viele Menschen hätten Angst, ihre Meinung öffentlich oder in digitalen Medien zu äußern, teilte sie nach einem mehrtägigen Besuch in Deutschland schriftlich mit. Das Land müsse mehr tun, um Meinungsvielfalt und Debatten zu schützen.“
https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-02/vereinte-nationen-sonderberichterstatterin-meinungsfreiheit-deutschland
https://www.ohchr.org/en/press-releases/2026/02/germany-un-expert-warns-space-freedom-expression-shrinking-amidst-growing

1 https://www.youtube.com/watch?v=6-aqZY0SRNk , ab 43 Min. 50 Sek

2 Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

3 a.a.O.

4 Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB (https://kripoz.de/2018/07/16/der-unmoegliche-zustand-des-%c2%a7-130-stgb/)

5 Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

6 faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

7 https://www.ohchr.org/sites/default/files/statements/20260206-eom-stm-europe-central-asia-region-sr-protection-right-german.pdf, S. 4

8 Heike Egner, Anke Uhlenwinkel, Wer stört, muss weg!: Die Entfernung kritischer Professoren aus Universitäten, Neu-Isenburg, 2024