Presseerklärung DIE LINKE.Bayern
BayVerfGH erklärt Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig
Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitiker:innen hatte DIE LINKE. Bayern eine Popularklage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht. Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse stellten für die Kläger:innen einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgt dieser Auffassung nun vollumfänglich und hat die mögliche Einsetzung von sogenannten Corona-Ausschüssen – durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträger:innen bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten – mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit Bayerischen Verfassung für unvereinbar und nichtig erklärt. DIE LINKE Bayern wertet diese Entscheidung des BayVerfGH als Erfolg für die kommunale Demokratie.
Neben der Landesregierung hatten auch die Oppositionsparteien von FDP und SPD dem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt, die Grünen hatten sich enthalten.
Niklas Haupt (Stadtrat Fürth, Vorsitzender des Forums linker Kommunalpolitik e.V.): „Die Entscheidung des BayVerfGH ist ein großer Erfolg für die kommunale Demokratie. Mit der Gesetzesänderung hat die Landesregierung ihre Geringschätzung für die tausenden ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zum Ausdruck gebracht. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der BayVerfGH diesen Angriff auf die kommunale Verfasstheit zurückgewiesen hat. Politik vor Ort lebt von kommunaler Mitbestimmung – gerade auch in Krisenzeiten. Diese zu beschneiden ist für uns unzumutbar und unverhältnismäßig.“
Adelheid Rupp (Rechtsanwältin und Verfahrensbevollmächtigte, ehemalige Landtagsabgeordnete): „Es freut mich sehr, dass der BayVerfGH unserer Argumentation, dass das Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 12 BV auch für die Mitwirkungsrechte von Kommunalpolitiker:innen gilt, gefolgt ist. Alarmierend ist es für mich, dass die Staatsregierung einen derartigen Gesetzesentwurf vorgelegt hat und die Abgeordneten des Bay. Landtags einer Gesetzesänderung der Gemeindeordnung (Art. 120b Abs. 3 GO) zugestimmt haben, die weitgehend und schwerwiegend den Grundsatz der Wahlgleichheit durchbricht.“
Kathrin Flach Gomez: „Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Corona-Politik der Landesregierung: Während in Fabriken und Betrieben während der Pandemie durchweg weitergearbeitet wurde, schränkte die Landesregierung die demokratischen Rechte ein ums andere Mal ein. Der Angriff auf die kommunale Demokratie ist hier nur die Spitze des Eisbergs. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass das VGH diesen Angriff nun zurückgewiesen hat!“
Ates Gürpinar (Landessprecher, +49 1515 9247257): „Das Urteil des VGH ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Bayerische Landesregierung, sondern auch für die Opposition im bayerischen Landtag. Während FDP, SPD und Grüne der verfassungswidrigen Gesetzesnovelle zugestimmt oder sich enthalten hatten, übernimmt DIE LINKE die Aufgabe der Opposition und erstreitet ein wichtiges Urteil für eine funktionierende Demokratie.“
Die Pressemitteilung des BayVerfGH zum Urteil finden Sie unter folgendem Link https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/25-vii-21-pressemitt-entscheidung.pd