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Änderungsantrag zu TOP 3 („Neubegrünung in Teilbereichen der Innenstadt mit mobiler Begrünung“) im Ferienausschuss am25.8.22

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Ferienausschuss folgenden Änderungsantrag vorzulegen:

Die Verwaltung prüft, wo an Stelle von mobilen Pflanzkübeln Bäume gepflanzt werden könnten, da Baumkronen aufgrund ihres größeren schattenspendenden Effekts für eine bessere Kühlung an heißen Sommertagen sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Irmgard Freihoffer

Offener Brief zur Live-Zuschaltung des Oberbürgermeisters von Odessa und Hilfslieferungen an Odessa

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

eine Sache vorweg: Ich halte es für wichtig und richtig, dass Sie bezüglich der Städtepartnerschaft mit Odessa sowie im Zusammenhang mit Hilfsleistungen von Regensburg aus für die leidende Bevölkerung in unserer Partnerstadt mit dem dortigen Oberbürgermeister, Gennadiy Trukhanov, zusammenarbeiten und dabei auch alle diplomatischen Gepflogenheiten, die gegenüber dem offiziellen Vertreter einer Großstadt eines anderen Landes geboten sind, einhalten.

1. In der Plenumssitzung des Stadtrats am 28.4.22 wurde der Oberbürgermeister unserer Partnerstadt per Liveübertragung zugeschaltet. Dies geschah sicherlich mit den besten Absichten und um dem Oberbürgermeister unsere Solidarität auszudrücken. Der abschließende Applaus, an dem ich mich aus guten Gründen nicht beteiligt habe, sollte das unterstreichen. Offener Brief zur Live-Zuschaltung des Oberbürgermeisters von Odessa und Hilfslieferungen an Odessa weiterlesen

Antrag 2: Stadt setzt sich für vorläufige Aussetzung der Impfpflicht ein

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss folgenden Antrag vorzulegen:

Die Stadt setzt sich dafür ein, dass die einrichtungsbezogene Impfflicht vorerst ausgesetzt wird, wenn möglich bis Ende August.

Begründung:
Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass ab 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie z. B. Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Rettungsdienste, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen.

Zu dieser Impfpflicht gibt es viele ungeklärte Fragen, aber auch generell Vorbehalte, die einer eingehenderen Prüfung bedürfen.

Kritik kommt u. a. vom Deutschen Pflegerat. Er „sieht wegen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht für Kliniken und Heime Personalprobleme auf die Branche zukommen. ‚Es gibt so wenig Personal, dass wir uns nicht erlauben können, dass auch nur eine Einzige oder ein Einziger kündigt‘, sagte die Präsidentin der Dachorganisation verschiedener pflegerischer Berufsverbände, Christine Vogler, dem „Spiegel“. ‚Wenn ungeimpfte Pflegekräfte Tätigkeitsverbote bekommen, wird die Versorgungslage immer prekärer.‘“[1] Antrag 2: Stadt setzt sich für vorläufige Aussetzung der Impfpflicht ein weiterlesen

Antrag 1: Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss folgenden Antrag vorzulegen:

Im Stadtrat bzw. im zuständigen Gremium wird über die Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in den betreffenden Einrichtungen in Regensburg berichtet. Dazu holt die Stadt Auskunft beim Gesundheitsamt ein.

Begründung: Siehe Antrag 2.

Mit freundlichen Grüßen

Irmgard Freihoffer

Haushaltsrede Dezember 2021

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren in der Verwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren von den Medien,
liebe Regensburgerinnen und Regensburger,

Finanzen

Die Schulden werden von 78 Mio. auf über 300 Mio. bis 2025 steigen, auf dem Papier sogar noch mehr, nämlich auf 482 Mio. Da aber, wie der Finanzreferent Prof. Barfuß ausführt, nicht alles an Projekten umgesetzt werden könne, werde dieser Fall nicht eintreten. Wie schon in der Vergangenheit wird es wegen personeller Engpässe in der Stadt und anhängiger Klagen zu Verzögerungen bei den Projekten kommen.

Das IP ist mit 763 Millionen in fünf Jahren sehr ehrgeizig, aber unrealistisch, da auch in der Vergangenheit nicht mehr als 100 Millionen pro Jahr investiert werden konnten.

In der Vergangenheit hat die Linke im Stadtrat immer wieder kritisiert, dass die Prioritätensetzung im Haushalt nicht im Hinblick auf eine soziale und ökologische Nachhaltigkeit erfolgt ist. Viele kostspielige Projekte wie das Fußballstadion mit 80 Millionen oder das Museum der Bayerischen Geschichte, bei dem mit 23 Mio. Kosten an der Stadt hängen blieben, mögen vielen gefallen, im Hinblick auf die Herausforderungen der kommenden Generationen – insbesondere Klima- und Umweltschutz, Verkehrs- und Energiewende, bezahlbares Wohnen – bringen bzw. brachten sie uns nicht einen Millimeter weiter. Auch die Planungen für das RKK verschlangen schon 8,4 Millionen. Und man kann von Glück reden, dass es aufgrund des Widerstands in der Bevölkerung, die in einer Bürgerinitiative gebündelt wurde, zu Verzögerungen bei der Weiterführung des Projekts kam und dieses schließlich durch einen Bürgerentscheid 2018 bei der Landtagswahl gestoppt wurde.

Wenn man Fehler der Vergangenheit kritisiert, dann natürlich mit dem Ziel, dass diese nicht wiederholt werden. Doch nun soll mit der Leichtathletikhalle im zukünftigen Sportpark Ost auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne wieder ein teures Projekt verwirklicht werden, das sehr wohl auch erst in 10 Jahren gebaut werden könnte. In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen und weniger dringlichen Zukunftsaufgaben wäre diesem ohne Zögern zuzustimmen, aber in der jetzigen Situation sind die 43 Mio. – vermutlich wird es wie viele andere Bauprojekte am Ende um einiges teurer – in den nächsten Jahren nicht vertretbar. Auch das Argument, dass ein gleichzeitiger Bau mit dem Hallenbad günstiger käme, ist nicht stichhaltig, wenn das Geld an allen Ecken und Enden fehlt.

Eine Herkulesaufgabe wie der Klimaschutz benötigt viel mehr Anstrengungen, als wir in der Vergangenheit unternommen haben und derzeit unternehmen. Die Gefahr von Kipppunkten ist zu groß und es ist ein Irrglaube, wir könnten weiterhin in so kleinen Schritten das Ruder noch herumreißen. Solche Herausforderungen wie auch z. B. bezahlbares Wohnen müssen Vorrang haben, weil es wie beim Wohnen um elementare und im Falle des Klimawandels überlebenswichtige Dinge geht. weiterlesen

Pressmitteilung 8 zum Regensburger Parteispendenskandal: Zur Verurteilung des CSU-Landtagsabgeordneten Dr. Franz  Rieger wegen Erpressung

Bernhard Ostermeier, Sprecher für DIE LINKE Regensburg, LINKE-Stadträtin Irmgard Freihoffer und Klaus Nebl, der für DIE LINKE im Gemeinderat in Sinzing und als Kreisrat im Landkreis Regensburg sitzt, sprechen sich für sofortigen Rücktritt des CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger aus.

„Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Erpressung wurde der Landtagsabgeordnete Franz Rieger zu einer Strafe von insgesamt 120.000 € verurteilt. Der Politiker habe seine Machtstellung ausgenutzt, begründete das Gericht den Urteilsspruch. Die Aussagen gegenüber dem Bauträger Thomas D.  vom Immobilienzentrum hatte er zugegeben: „Herr D., Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Baugebiete und die Baugenehmigungen entscheidet“, Diese Äußerung machte der Politiker, als er 2013 von D. 50.000 € an Parteispenden für seinen Landtagswahlkampf haben wollte. Verbunden war dies mit der Erwähnung von möglichen Regierungskonstellationen und Riegers guten Verbindungen zu Presse und Richterschaft. Als D. zögerte, so dessen Aussage, habe Rieger ihm in dieser Weise gedroht. Pressmitteilung 8 zum Regensburger Parteispendenskandal: Zur Verurteilung des CSU-Landtagsabgeordneten Dr. Franz  Rieger wegen Erpressung weiterlesen

Änderungsanträge zu Top 4 (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 257 -Gallingkofen Ost) im Stadtplanungsausschuss am 21.9.21

Änderungsantrag 1: Verpflichtung zu PV-Anlagen auf Dächern
Änderungsantrag 2: Car-Sharing und Verleih-E-Lastenräder mit einplanen.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Stadtrat folgende Anträge vorzulegen:

  1. Änderungsantrag: Es wird eine Verpflichtung zu PV-Anlagen auf den Dächern mit in den Bebauungsplan aufgenommen.
  2. Änderungsantrag: Die Möglichkeit, zumindest längerfristig Car-Sharing zu ermöglichen, sollte jetzt miteingeplant werden, ebenso der Verleih für ein Elektrolastenrad.

Änderungsanträge zu Top 4 (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 257 -Gallingkofen Ost) im Stadtplanungsausschuss am 21.9.21 weiterlesen

Antrag: Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr 

Antrag 1: Unterzeichnung des Positionspapiers der kommunalen Initiative
Antrag 2: Bewerbung um eine Teilnahme am Modellprojekt der Kommunen, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Stadtrat folgende Anträge vorzulegen:Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr

  1. Die Stadt unterzeichnet das Positionspapier „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr“.
  2. Die Stadt bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren.

Begründung und weitere Informationen:
Organisiert wird die Initiative der Kommunen von der Agora Verkehrswende unter der Beteiligung des Deutschen Städtetags. Antrag: Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr  weiterlesen

LINKE gewinnt Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Corona-Ausschüsse

Presseerklärung DIE LINKE.Bayern

BayVerfGH erklärt Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig

Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitiker:innen hatte DIE LINKE. Bayern eine Popularklage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht. Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse stellten für die Kläger:innen einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgt dieser Auffassung nun vollumfänglich und hat die mögliche Einsetzung von sogenannten Corona-Ausschüssen – durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträger:innen bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten – mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit Bayerischen Verfassung für unvereinbar und nichtig erklärt. DIE LINKE Bayern wertet diese Entscheidung des BayVerfGH als Erfolg für die kommunale Demokratie.

LINKE gewinnt Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Corona-Ausschüsse weiterlesen

Der BayVerfGH ist der Argumentation in unserer Popularklage, dass das Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 12 BV auch für die Mitwirkungsrechte von Kommunalpolitiker:innen gilt, gefolgt! Siehe Pressemitteilung des BayVGH:

P r e s s e m i t t e i l u n g
zur
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 10. Juni 2021

über eine Popularklage

auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung
GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 202011I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl S. 74) geändert worden ist

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom heutigen Tag (Vf. 25VII21) die anlässlich der CoronaPandemie in die Gemeindeordnung mit Wirkung vom 12. Februar 2021 aufgenommenen Bestimmungen des Art. 120 b Abs. 3 GO zur mögli-
chen Verlängerung des Einsetzungszeitraums eines Ferienausschusses im Jahr 2021 und zur Einsetzung eines beschließenden Ausschusses mit den Befugnissen eines Feri-
enausschusses in sonstigen Zeiträumen des Jahres 2021 für mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit nach Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung (BV) unvereinbar und nichtig erklärt.

https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/25-vii-21-pressemitt-entscheidung.pdf