Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
folgenden Antrag bitten wir dem zuständigen Gremium vorzulegen:
Die Stadt Regensburg wird künftig keine in kommunaler Hand befindlichen Flächen an Zirkusbetriebe vermieten, die folgende Arten wild lebender Tiere mitführen: Alligatoren, Krokodile, Antilopen, antilopenartige Tiere, Amphibien, Delfine, Tümmler, Flamingos, Raubtiere, Beuteltiere, Robben, Strauße, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Affen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Elefanten, Wildformen von Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren.
Begründung:
Im reisenden Gewerbe gibt es keine Alternativen, die geeignet sind, die festgestellten erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere bei der Haltung und bei Transport wirksam zu beheben. Die Tiere müssen zu viel Zeit auf LKWs, an Ketten und in Käfigen verbringen. Die Dressur ist in der Regel von Gewalt geprägt. Die Tiere leiden und erkranken.
Die Folgen für die Tiere sind fatal: Massive Gesundheitsschäden, schwere Verhaltensstörungen und erhöhte Sterblichkeit. Allein in den letzten zehn Jahren ist z.B. nahezu ein Viertel des gesamten Bestandes an Elefanten im Zirkus vorzeitig verstorben. (Tierschutzbund)
Die Erfahrung zeigt, dass selbst die kontrollierenden Veterinärbehörden an dem Leid der Tiere wenig ändern können. Dies liegt daran, dass die Beschlagnahmung eines Wildtieres aus schlechter Zirkushaltung so gut wie nicht möglich ist, da geeignete Auffangstationen fehlen. Außerdem wechseln Zirkusse häufig – auch unangemeldet – ihren Standort, was mit einem Wechsel in den behördlichen Zuständigkeiten verbunden ist. Ein effektiver Vollzug ist so erheblich erschwert. Darüber hinaus sind die Haltungsvorgaben für Tiere im Zirkus erschreckend gering, so dass auch die Veterinärbehörden keine strengeren Anforderungen vorschreiben können.
Außer den allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes gibt es in Deutschland keine rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Tierhaltung in Zirkusbetrieben. Die „Zirkusleitlinien“, die im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums veröffentlicht wurden, konkretisieren zwar die Haltungsanforderungen für bestimmte Tierarten, sind aber nicht rechtsverbindlich. Vor allem können sie jedoch die Grundbedürfnisse der Tiere sicherstellen, zumal diese Minimalvorgaben in der Praxis oft nicht hinreichend umgesetzt werden.
Solange nicht zumindest die Beschlüsse des Bundesrates von 2011 und 2016 umgesetzt werden, die die Haltung von Affen, Elefanten, Bären, Nashörnern, Flusspferden und Giraffen im Zirkus untersagen, muss auf kommunaler Ebene gehandelt werden.
Viele bayerische Kommunen haben schon im Sinne der Tiere gehandelt und auch vor Gericht Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht München entschied 2014 im Sinne des oberbayerischen Erding, das einen Zirkusauftritt mit Großwildtieren untersagte. Die Gemeinde sei „frei darin, was sie haben will und was nicht“, erklärte die Richterin in der mündlichen Verhandlung.
Einer Umfrage von YouGov zufolge finden 65 Prozent der Deutschen die Haltung exotischer Tiere im Zirkus moralisch nicht in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Spieß Irmgard Freihoffer
Fraktionsvorsitzender Stadträtin