Antrag: Einhäusiger Neubau der FOS/BO

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitten wir in den zuständigen Gremien zu behandeln:

Nach Jahrzehnten der mehrhäusigen Unterbringung der FOS/BOS wird ein einhäusiger Neubau der FOS/BOS realisiert. Das FOS-Gebäude in der Landshuter Straße wird aufgegeben.

Begründung:

Von der Koalition ist bisher nur ein Neubau für die schadstoffbelastete BOS am Ziegelweg vorgesehen. Sie setzt damit weiterhin auf die Beibehaltung des bisherigen FOS-Gebäudes in der Landshuter Str. und somit auf die Mehrhäusigkeit.

Dies wäre eine gigantische Fehlleitung von öffentlichen Geldern und die Serie der Fehlentscheidungen und provisorischen Lösungen der Vergangenheit würde hierdurch fortgesetzt. Die für Fehlinvestitionen entstandenen Kosten – dazu zählen z.B. die ca. 2,6 Mill. Sanierungskosten für die FOS vor etwa 10 Jahren, der Container auf dem Parkplatz der FOS etc. – können und dürfen aber nicht weiterhin als Rechtfertigung für eine weitere falsche Lösung dienen. Zum einen bringt die Zwei- bzw. Dreihäusigkeit  massive Probleme mit sich, zum anderen ist das FOS-Gebäude in der Landshuterstr. als Schulgebäude völlig ungeeignet. Darüber hinaus steht für die FOS in wenigen Jahren ebenfalls eine Generalsanierung an, die wiederum viel Geld verschlingt, ohne dass die auf Dauer untragbare Situation, die Mehrhäusigkeit und die mangelnde Eignung des FOS-Gebäudes als Schule, beseitigt würde.

Es wäre auch eine Fehlentscheidung von großem Umfang, würde man zunächst nur die BOS neu bauen und eine Erweiterung für ein einhäusiges FOS/BOS-Gebäude erst zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen. Ein einhäusiges Schulgebäude muss von vornherein von der Größe des Lehrerzimmers, der Kopier-, Aufenthalts- und Besprechungsräume, der Treppenaufgänge, der Parkplätze etc. anders konzipiert werden. Ein nachträglicher Anbau an ein BOS-Gebäude würde wieder nur zu einem unbefriedigenden Stückwerk führen, das den Anforderungen eines Schulhauses in vielerlei Hinsicht nicht gerecht würde.

Die gravierenden Folgen der Zweihäusigkeit als auch die mangelnde Eignung des FOS-Gebäudes sollen im Folgenden im Detail dargestellt werden.

Zweihäusigkeit:

Die Zweihäusigkeit würde weiterhin zu einem immensen Unterrichtausfall führen. Auch wenn das Pendeln häufig während der Pause passiert, ist ein halbwegs pünktlicher Unterrichtsbeginn nicht möglich, da Pausen auch Besprechungszeiten sind und viele Besprechungen im Kollegium nicht verschoben werden können, ganz davon abgesehen, dass Lehrkräfte auch direkt im Anschluss an eine Unterrichtsstunde pendeln müssen, weil es sich oft stundenplantechnisch nicht anders einrichten lässt. Dass einige Lehrkräfte auch an der DBFh in der Alfons-Auerstr., an der andere Unterrichtszeiten gelten, unterrichten, verschärft den Unterrichtsausfall durch Pendeln zusätzlich. Der Ortswechsel der Lehrkräfte findet zum Teil zwei Mal am Tag statt. Auch ein Teil der Schülerinnen und Schüler muss während der Pause pendeln.

Besprechungen zwischen den Lehrkräften und den Schülern, sei es am Ende einer Stunde oder in der Pause, werden so durch die Notwendigkeit des Pendelns verhindert, wichtige pädagogische Arbeit kann von den Lehrkräften nicht wahrgenommen werden. Viele Lehrkräfte verzichten seit Jahren auf Pausen, das kann kein Dauerzustand sein. Pausenzeiten können im Übrigen vor Gericht eingeklagt werden.

Die Mehrhäusigkeit stellt des Weiteren auch eine große Behinderung dar, wenn es um die Planung von Projekten oder den Schüleraustausch geht.

Eine zweihäusige Lösung erzeugt auch deutlich mehr Suchverkehr.

FOS-Gebäude:

Dass das Gebäude in der Landshuter Str. von der Bausubstanz her gut ist, ändert nichts an der Tatsache, dass es als Schulhaus ungeeignet ist:

– Viele Klassenzimmer haben einen großen Nachhall (Echo), was den Unterricht und die Konzentration empfindlich stört.

– Das Lüften ist wegen des Verkehrslärms in der Landshuterstr. unmöglich, was vor allem im Sommer aber auch im Winter ein unerträglicher Zustand ist.

– Etliche Klassenzimmer sind zu klein, Schilder an Türen warnen vor zu weitem Öffnen der Türen, wodurch die Schülerbänke bzw. die Türen beschädigt werden könnten. Etliche Klassenzimmer haben nur 46 m2 bei einer durchschnittlichen Schülerzahl von 26/27 Schülern.

– Es sind in der Landshuterstr. wegen des Containerbaus kaum Parkplätze vorhanden, Lehrkräfte müssen ca. 400 Meter weit entfernt beim Edekaladen parken.

– Gesundheitsschutzrechtliche Vorschriften können nicht eingehalten werden, was die Unterbringung der Kopiergeräte anbelangt. Auch wenn die Schadstoffemissionen der neueren Geräte deutlich reduziert werden konnte, müssen „Räume für getrennt aufgestellte Kopierer […] gut belüftbar sein“[1]. Die Belüftung ist in einem Raum nicht möglich, in einem anderen fensterlosen Raum musste die Lüftung aus brandschutzrechtlichen Gründen ausgeschaltet werden. Auch hier sind arbeitsrechtliche Schritte von Lehrkräften nicht auszuschließen.

– Ob die Sanierung wegen Schimmelbefalls, die vor einigen Jahren durchgeführt wurde, wirklich erfolgreich war, kann bezweifelt werden. Die Räume für Kunst und Musik im Erdgeschoss zeichnen sich durch einen modrigen Geruch aus, weswegen auch schon die Bibliothek in das zweite Obergeschoss verlegt worden ist.

Seit nunmehr 35 Jahren existiert nun die zwei- und teilweise dreihäusige Unterbringung der FOS/BOS. Sollte nun das Gelände in der Plato-Wild-Str. eine einhäusige Unterbringung von FOS und BOS nicht zulassen, dann muss ein anderer Standort gesucht werden, denn ein auf Dauer untragbarer Zustand darf nicht durch eine nochmalige Fehlentscheidung zementiert werden! Der Unmut und der Protest des Kollegiums und der Schulleitung sowie der Schüler/innen würde nicht aufhören.

 

Mit freundlichen Grüßen

Irmgard Freihoffer                      Richard Spieß

 

[1] „Kopiergeräte und Drucker im Büro“, Hrsg. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,  2005 (http://www.baua.de/nn_27840/de/Publikationen/Faltblaetter/F44,xv=vt.pdf?).

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