Anfrage zur beabsichtigten Senkung des Finanzierungsanteils des Bundes bei den Kosten der Unterkunft – KdU – für ALG II-Beziehende gemäß § 22 SGB II

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgende Anfrage bitten wir in den zuständigen Gremien beantworten zu lassen:

Vorbemerkung:

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2009 – auf seiner letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode – einen Gesetzesentwurf zur weiteren Absenkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den KdU beschlossen. Es ist beabsichtigt, den Bundesanteil von durchschnittlich 26 % auf durchschnittlich 23,6 % abzusenken. Dadurch kommt es im Jahr 2010 laut Aussagen des Städte- und Gemeindebundes zu einer Mehrbelastung der Kommunen von 2 Mrd. Euro. Ursprünglich sollte die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft die Kommunen vor zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzliche Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich sorgen.

Aus diesem Grund stellen wir folgende Fragen:

  1. Welche Auswirkungen hätte die geplante Absenkung der Bundesbeteiligung auf den Haushalt von Regensburg voraussichtlich für das Jahr 2010?
  2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die gesamten KdU für das Jahr 2010?
  3. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten für Unterkunft im erstenHalbjahr 2009?
  4. Wie hoch schätzt die Verwaltung die gesamten KdU für das Jahr 2009?
  5. In welcher Höhe wird der Haushalt von Regenburg entsprechend § 46 Abs. 5 SGB II im Jahr 2009 entlastet?
  6. Wie haben sich die Ausgaben für die KdU in den Jahren 2007 bis 2009entwickelt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
  7. Wie viel Bedarfsgemeinschaften gab es 2008 bzw. 2009 (bitte monatlich aufschlüsseln)?

Mit freundlichen Grüßen

 

Irmgard Freihoffer                                  Richard Spieß

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