Antrag: Fragen zur Umsetzung des Operationsplans Deutschland in Regensburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem Stadtrat folgenden Antrag vorzulegen:

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Fragen zur Umsetzung des Operationsplans Deutschland zu beantworten:

1. Welche Aufgaben hat die Stadt im Rahmen der Umsetzung des Operationsplans Deutschland wahrzunehmen?

2. Welche Abteilungen der Verwaltung sind in die Umsetzung des Operationsplans Deutschland eingebunden?

3. Ist in Regensburg oder im Umland ein sogenanntes „Convoy Support Center“ vorgesehen?

4. Welche Verkehrswege sind als logistische Korridore für NATO-Truppenbewegungen oder Materialtransporte vorgesehen?

5. Ist Regensburg in besonderem Maße Ziel militärischer Bedrohungsszenarien?

6. Welche Kosten entstehen für die Stadt bei der Umsetzung bei der Umsetzung des Operationsplans Deutschland (Kosten im Bereich der Infrastruktur, u.a. militärische Ertüchtigung von Brücken und Verkehrswegen, Logistik und des Katastrophenschutzes)?

7. Ist eine regelmäßige öffentliche Berichterstattung über die Umsetzung des Operationsplans Deutschland vorgesehen?

8. Ist eine vermehrte Nutzung von KI und innovativer Überwachungstechnologie gegenüber Kritikern von Maßnahmen der Politik, Behörden und Militär bei der Bekämpfung „hybrider Bedrohungen“ vorgesehen?

9. Ist die Stadt bei der strategischen Einbindung von Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte administrativ eingebunden?

10. Welche Schutzmaßnahmen sind für die Zivilbevölkerung vorgesehen? Gibt es u.a. Schutzräume für Angriffe mit ABC-Waffen?

11. Gibt es Notfallpläne zur Vorhaltung und Bevorratung wichtiger Medikamente wie Antibiotika und medizinischer Ausrüstung?

12. Gibt es im Zusammenhang mit dem Operationsplan Deutschland rechtliche Grundlagen für etwaige Eingriffe in das Eigentum der Regensburger Bevölkerung im Spannungs- und Konfliktfall? Z. B. Fahrzeuge, Immobilien, Rückgriff auf Wohnraum oder Flächen zur militärischen Nutzung heranzuziehen?

13. Kann die Zivilbevölkerung zu Unterstützungsleistungen im Rahmen des Operationsplans Deutschland herangezogen werden?

14. Welche rechtlichen Mittel hat die Stadt, um im Streitfall mit dem Bund eigene Interessen im Kontext des Operationsplans Deutschland durchzusetzen?

Begründung:
Am 26.6.25 berichteten im Stadtrat zwei Bundeswehrangehörige sowie Rechts- und Regionalreferent Dr. Walter Boeckh über die Einbindung der Stadt in den Operationsplan Deutschland. Eine anschließende Diskussion war unerwünscht, deshalb blieben viele Fragen offen.

Mit dem „Operationsplan Deutschland“ verfolgt die Bundesregierung unter Führung des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr die umfassende Vorbereitung auf einen militärischen Konflikt. Der Operationsplan Deutschland ist geheim. Soweit erkennbar, sieht der Plan eine weitreichende Verzahnung von militärischen und zivilen Strukturen vor, die tief in die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und individuellen Lebensbereiche der Bevölkerung eingreifen könnte. Angesichts des vermuteten Ausmaßes der angestrebten Eingriffe sollten der Stadtrat, aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt wenigstens über die wichtigsten Maßnahmen und Kosten informiert werden.

Weitere zentrale Fragen nach demokratischer Kontrolle, rechtlicher Zulässigkeit und tatsächlicher Notwendigkeit wären ebenfalls dringend in der Stadtgesellschaft zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bild oben: Bundeswehr
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/auftrag-und-aufgaben/operationsplan-deutschland

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