Antrag: Berichterstattung zur Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, dem zuständigen Gremium folgenden Antrag vorzulegen:

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Fragen zur Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform zu beantworten:

1. Hat sich das Aufkommen der Grundsteuer in Regensburg verändert und wenn ja, wie?

2. Gibt es Beispiele erheblicher Mehrbelastungen bei der Grundsteuer B (mehr als 50 % Erhöhung) und wenn ja, in welchem Umfang?
Gibt es Stadtteile, in denen diese gehäuft auftreten?

3. Gab es Anträge auf unbillige Härten?

4. Hat die Verwaltung von der erweiterten Erlassregelung Gebrauch gemacht, soweit nach dem durch das Bayerische Grundsteuergesetz vorgeschriebenen Systemwechsel nach Lage des einzelnen Falles eine unangemessen hohe Steuerbelastung eintritt?

5. Wie viele Klagen gab es?

Begründung:
Die Grundsteuerreform sollte aufkommensneutral durchgeführt werden. Unabhängig davon, ob eine solche Forderung sinnvoll erscheint, ist zu eruieren, ob evtl. beim Hebesteuersatz nachgebessert werden muss oder entsprechende Forderungen an Nachbesserungen an den Freistaat erhoben werden sollten, um erhebliche Steigerungen bei der Grundsteuer abzumildern.

Mit freundlichen Grüßen