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Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan am 02.05.2016

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, die am 02.05.16 endete, hat auch die Linksfraktion im Regensburger Stadtrat eine Stellungnahme zum sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 3 zwischen Rosenhof und Autobahnkreuz  beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingereicht:

1 . Für den genannten Abschnitt wurden weder alternative Verkehrsträger noch alternative technische Möglichkeiten in Form der temporären Öffnung der Seitenstreifen (bedarfsorientierte Öffnung während des morgen- und abendlichen Berufsverkehrs) durchgeführt. Damit ist der Entwurf des BVWPs 2030 weder europarechts- (Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001) noch gesetzeskonform. Gemäß § 19b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine Prüfung von Verkehrsträger -und technischer Alternativen Pflicht:

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Dringlichkeitsantrag: Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Frist 2.5.16):

Dringlichkeitsantrag: Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Frist 2.5.16):
– Nichtaufnahme des sechsstreifigen Ausbaus der A3 zwischen Rosenhof und Autobahnkreuz Regensburg in den Bundesverkehrswegeplan
– bedarfsorientierte Öffnung der Autobahnseitenstreifen für den Verkehr in dem genannten Autobahnabschnitt, gegebenenfalls darüber hinaus,
– Verkehrswegeplanung auf Bundesebene soll emissionsarme und nachhaltige Verkehrsträgeralternativen bevorzugt aufnehmen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitten wir dem zuständigen Gremium vorzulegen:

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bundesverkehrswegeplan spricht sich das zuständige Gremium gegen die Aufnahme des Ausbaus der A3 zwischen Rosenhof und Autobahnkreuz in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) mit der Priorisierung hoch mit Engpassbeseitigung aus.

Stattdessen schlägt der Stadtrat den zuständigen Stellen als Alternative vor, die Seitenstreifen probeweise zwischen Rosenhof und Autobahnkreuz bzw. gegebenenfalls bis Nittendorf bei Bedarf für den Verkehr freizugeben.

Des Weiteren spricht sich der Stadtrat dafür aus, dass im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung emissionsarme und nachhaltige Verkehrsträgeralternativen bevorzugt werden.

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