Egal, wie dringlich die Warnungen des Weltklimarats wegen der steigenden CO2-Werte in der Atmosphäre sind, egal, wie auch das Umweltbundesamt die fehlenden Bemühungen zum Klimaschutz gerade im Verkehrssektor in Deutschland regelmäßig anprangert und egal, wie sehr die Schadstoffemissionen des Autoverkehrs die Lebenserwartung auch in Deutschland reduzieren – Feinstaub macht die Europäischen Umweltagentur für über 60.000 vorzeitige Todesfälle in Deutschland verantwortlich[1] – und egal, wie viel Fläche dem Autoverkehr geopfert wird – die Stadt hält an den meisten ihrer autozentrierten Projekte fest, ohne eine entsprechende Verlagerung des Autoverkehrs auf umweltfreundliche Alternativen zu prüfen. Investitionsprogramm im Stadtplanungsausschuss mit den üblichen verkehrspolitischen Dinosaurier weiterlesen
Änderungsanträge zu Top 4 (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 257 -Gallingkofen Ost) im Stadtplanungsausschuss am 21.9.21
Änderungsantrag 1: Verpflichtung zu PV-Anlagen auf Dächern
Änderungsantrag 2: Car-Sharing und Verleih-E-Lastenräder mit einplanen.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
ich bitte Sie, dem Stadtrat folgende Anträge vorzulegen:
- Änderungsantrag: Es wird eine Verpflichtung zu PV-Anlagen auf den Dächern mit in den Bebauungsplan aufgenommen.
- Änderungsantrag: Die Möglichkeit, zumindest längerfristig Car-Sharing zu ermöglichen, sollte jetzt miteingeplant werden, ebenso der Verleih für ein Elektrolastenrad.
Bundestagswahl 2021: Wahlkampfauftritt der Partei DIE LINKE am 16.9.21 am Dom
Meine Rede beim Wahlkampfauftritt der Linken mit Janine Wissler (MdB und Bundesvorsitzende), Klaus Ernst (MdB) und der Direktkandidatin Eva-Maria Schreiber (MdB) am 16.9.21 am Dom
U. a. für diese für Regensburg überaus wichtigen Themen brauchen wir einen Wechsel in der Bundespolitik
1. Wohnen: Mietenwahnsinn in Regensburg
Mietzuschüsse – Sozialismus für die Reichen
Die Transferleistungen der öffentlichen Hand an Mieter/innen in Form von Wohngeld und einkommensorientierter Förderung (Subjektförderung) erhöhen zwar die Zahlungsfähigkeit der Menschen, die zur Miete wohnen, zugleich machen diese Subventionen erst diese hohen Mieten möglich, die sonst gar nicht bezahlbar wären. So wandert das Geld der Steuerzahler in die Hände der Immobilienbesitzer oder noch mehr in die Hände der Bauträger, denn die diejenigen, die eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben, um es zu vermieten, haben häufig selbst schon überhöhte Preise an die Bauträger bezahlt. Bundestagswahl 2021: Wahlkampfauftritt der Partei DIE LINKE am 16.9.21 am Dom weiterlesen
Antrag: Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr
Antrag 1: Unterzeichnung des Positionspapiers der kommunalen Initiative
Antrag 2: Bewerbung um eine Teilnahme am Modellprojekt der Kommunen, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
ich bitte Sie, dem Stadtrat folgende Anträge vorzulegen:Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr
- Die Stadt unterzeichnet das Positionspapier „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr“.
- Die Stadt bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren.
Begründung und weitere Informationen:
Organisiert wird die Initiative der Kommunen von der Agora Verkehrswende unter der Beteiligung des Deutschen Städtetags. Antrag: Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr weiterlesen
LINKE gewinnt Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Corona-Ausschüsse
Presseerklärung DIE LINKE.Bayern
BayVerfGH erklärt Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig
Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitiker:innen hatte DIE LINKE. Bayern eine Popularklage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht. Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse stellten für die Kläger:innen einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgt dieser Auffassung nun vollumfänglich und hat die mögliche Einsetzung von sogenannten Corona-Ausschüssen – durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträger:innen bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten – mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit Bayerischen Verfassung für unvereinbar und nichtig erklärt. DIE LINKE Bayern wertet diese Entscheidung des BayVerfGH als Erfolg für die kommunale Demokratie.
LINKE gewinnt Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Corona-Ausschüsse weiterlesen
Der BayVerfGH ist der Argumentation in unserer Popularklage, dass das Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 12 BV auch für die Mitwirkungsrechte von Kommunalpolitiker:innen gilt, gefolgt! Siehe Pressemitteilung des BayVGH:
P r e s s e m i t t e i l u n g
zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 10. Juni 2021
über eine Popularklage
auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung
– GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020–1–1–I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl S. 74) geändert worden ist
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom heutigen Tag (Vf. 25–VII–21) die anlässlich der Corona–Pandemie in die Gemeindeordnung mit Wirkung vom 12. Februar 2021 aufgenommenen Bestimmungen des Art. 120 b Abs. 3 GO zur mögli-
chen Verlängerung des Einsetzungszeitraums eines Ferienausschusses im Jahr 2021 und zur Einsetzung eines beschließenden Ausschusses mit den Befugnissen eines Feri-
enausschusses in sonstigen Zeiträumen des Jahres 2021 für mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit nach Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung (BV) unvereinbar und nichtig erklärt.
https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/25-vii-21-pressemitt-entscheidung.pdf
PM 6 zum Regensburger Spendenskandal: Die Regensburger Staatsanwaltschaft sieht Regensburg als „Korruptionshauptstadt“ – wer hat dazu beigetragen?
Es habe einen „Regensburger Sumpf“ gegeben und Regensburg sei „Korruptionshauptstadt. So zitieren die SZ, die Mittelbayerische Zeitung und Regensburg-digital vom 4. und 5. Mai 2021 die Regensburger Staatsanwaltschaft. Wenn man so etwas in Zukunft verhindern will, wäre es sicher hilfreich, der Frage nachzugehen, wieso sich dieser Sumpf über viele Jahre hinweg unbehelligt entwickeln konnte. Am Beispiel von 128 GBW-Wohnungen in Regensburg wird das deutlich. Eine Beschwerde bei der Regierung der Oberpfalz und eine Strafanzeige liefen ins Leere.
Sowohl Wolbergs als auch Schlegl finanzierten beide „ihren Wahlkampf zu einem großen Teil aus Spenden von Bauunternehmern, beide nutzten offenbar ein Strohmannsystem zur Verschleierung“, so die SZ am 4.5.21. Der frühere CSU-Fraktionsvorsitzende und CSU-OB-Kandidat von 2014 wird am Ende „nur“ wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit Scheinrechnungen zur Verschleierung von Wahlkampfspenden zu 200 Tagessätzen à 100 € verurteilt. Nun will die Staatsanwaltschaft die Revision im Fall Schlegl prüfen.
PM 6 zum Regensburger Spendenskandal: Die Regensburger Staatsanwaltschaft sieht Regensburg als „Korruptionshauptstadt“ – wer hat dazu beigetragen? weiterlesenDie 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geib- und Von-Reinerstr. in Regensburg – Stadtratsbeschluss, schlampige Prüfung der Regierung der Oberpfalz und die Behandlung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft
Die Regensburger Staatsanwaltschaft sah bei meiner Strafanzeige gegen den Alt-Oberbürgermeister Schaidinger vom 30.11.18 im Zusammenhang mit oben genanntem Stadtratsbeschluss keinen Anfangsverdacht und hat deshalb auch keine Ermittlungen eingeleitet. Für ein kurzes Antwortschreiben benötigte sie viereinhalb Monate Zeit. Damit war auch eine strafrechtlich relevante Verjährungsfrist am 31.12.18 verstrichen. Gemäß § 152 Abs. 2 StPO lägen keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ vor, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, so die Staatsanwaltschaft Regensburg (siehe Anlage 1b).
Das ist merkwürdig. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs äußert sich zum Anfangsverdacht folgendermaßen:
„Die Staatsanwaltschaft hat schon beim Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufzunehmen (vgl. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO). Dafür ist bereits ausreichend, dass aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte nach kriminalistischer Erfahrung die bloße Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (BGH, Urteil vom 21. April 1988 – III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; BVerfGK 3, 55, 61; jeweils mwN). Die Schwelle für die Annahme eines Anfangsverdachts liegt damit niedrig (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1411, 1412); es genügen schon entferntere Verdachtsgründe (BVerfG, NJW 1994, 783; NJW 1994, 783, 784), die eine geringe, wenngleich nicht nur theoretische Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer verfolgbaren Straftat begründen (Beulke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 152 Rn. 23). So müssen die Ermittlungsbehörden auch auf völlig unbegründete, unter Umständen wider besseres Wissen in Schädigungsabsicht erstattete Strafanzeigen hin tätig werden (Soehring, aaO).“[1]
Wie berechtigt die Anzeige gegen den Alt-OB Schaidinger war und ob ein Anfangsverdacht bestand, soll im Folgenden dargelegt werden.
[1] BGH-Urteil vom 16.02.16, Az.: VI ZR 367/15, Randnote 26.
Die 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geib- und Von-Reinerstr. in Regensburg – Stadtratsbeschluss, schlampige Prüfung der Regierung der Oberpfalz und die Behandlung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft weiterlesenPressemitteilung: Schlafkapseln oder Wohncontainer? Ist Platz für einmal Umdrehen im Liegen genug für einen obdachlosen Menschen?
Der BR spricht von ca. 100 Menschen in Regensburg plus mehr als 300 in Einrichtungen, die Mittelbayerische von „200 Menschen, die aktuell auf der Straße oder in Unterkünften leben“.[1] Die tatsächliche Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung, auch derjenigen, die vor allem im Winter bei Freunden und Bekannten unterkommen, ist nicht erfasst. Sie zählen aber nach offizieller Definition mit zu den Wohnungslosen.
Obwohl die Stadt vier Sammelunterkünfte für Obdachlose hat, scheuen viele Wohnungslose aus nachvollziehbaren Gründen die Unterbringung mit vielen anderen in einem Raum: Aus Angst vor ansteckenden Krankheiten und den psychischen Erkrankungen anderer, weil die Betroffenen selbst aufgrund ihrer psychischen Probleme andere Menschen nicht ertragen können oder weil sie befürchten, bestohlen oder Opfer von Gewalt zu werden.
Pressemitteilung: Schlafkapseln oder Wohncontainer? Ist Platz für einmal Umdrehen im Liegen genug für einen obdachlosen Menschen? weiterlesenPressemitteilung: Städteappell zum Atomwaffenverbotsvertrag
Städteappell zum Atomwaffenverbotsvertrag – über 100 Städte in schließen sich an, die Regensburger Rathauskoalition stimmt dagegen
Die internationale Organisation ICAN ruft weltweit Städte dazu auf, den Appell an die Staatsregierungen zu unterzeichnen, dem Verbotsvertrag von Atomwaffen beizutreten. Dieser Vertrag wurde 2017 von den Vereinten Nationen verabschiedet.
Große Städte in Nordamerika, Europa und Australien haben den Appell schon unterzeichnet, darunter Städte wie Los Angeles, Manchester, Sydney, Mainz und Dortmund. In Bayern haben sich z. B. München, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bamberg, Pfaffenhofen, Dachau, Aschaffenburg, Lindau, Würzburg und Fürstenfeldbruck dem Appell angeschlossen, in Deutschland alle 16 von 16 Landeshauptstädten, insgesamt sogar über 100 Städte in Deutschland.
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