Archiv der Kategorie: Wohnen

Antrag: Aufklärung durch die Verwaltung bezüglich der Nebenkosten bei den angebotenen Mietwohnungen auf dem Nibelungenareal

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

wir bitten Sie, folgenden Antrag zu behandeln:

Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung klärt den Stadtrat umfassend auf über die gegenüber dem Angebot der Firma BTT Bauteam Tretzel GmbH gestiegenen Nebenkosten bei den angebotenen Mietwohnungen auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne und beantwortet dabei auch folgende Fragen:

  1. Welche Erklärung gibt es für die Diskrepanz zwischen den aufgeführten Nebenkosten im Angebot der Firma BTT bei der Vergabe des Nibelungenareals im Oktober 2014 und den jetzt deutlich höheren Nebenkosten bei Mietangeboten dieser Wohnungen auf Internetportalen?
  2.  Gibt es eine Bindungsfrist für die günstigen Nebenkosten?
  3. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt, um die Einhaltung der im Angebot der Firma BTT deutlich niedrigeren Nebenkosten einzufordern?
  4. Welche rechtlichen Schritte könnte die Stadt unternehmen, falls die Einhaltung der im Angebot der Firma BTT deutlich niedrigeren Nebenkosten nicht eingefordert werden kann?
  5. Wurden in der Vergangenheit bei Vergaben die im Angebot enthaltenen Nebenkosten auf ihre Einhaltung hin kontrolliert und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
  6. Wie kann in Zukunft die Einhaltung solcher Angaben wie z. B. zu Nebenkosten bei Wohnungen bei Grundstücksvergaben sichergestellt werden?

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Mietpreisbremse bei der Stadtbau GmbH

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

wir bitten Sie, folgenden Antrag, den jeweiligen Gremien vorzulegen.

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtbau GmbH:

  1. Die Kosten für Modernisierungen nach § 559 BGB – zusammen mit § 555b – nicht mehr auf die Mieter umlegt.
  2. Auch bei Neuvermietungen, nach Kernsanierungen, wird die Mietpreisbremse, die seit 1. August 2015 in Bayern gilt, angewendet.

Der Stadtrat weist die Aufsichtsräte an, im Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH, in diesem Sinne abzustimmen.

 

Begründung:
Der § 559 BGB bedeutet – zusammen mit § 555b -, dass praktisch jede Form von Modernisierung durchgeführt werden kann – auch gegen den erklärten Willen der Mieter*innen. Er regelt, dass Modernisierungskosten in Höhe von 11 % der Kosten im Jahr auf die Miete aufgeschlagen werden können. Obwohl damit der Mieter die Modernisierungskosten nach 9 Jahren komplett bezahlt hat, bleibt die erhöhte Miete auch danach bestehen. Wo den Mieter*innen sonst ein Mindestmaß an Sicherheit über das für sie existentielle Gut Wohnen zugestanden wird, werden mit der Modernisierungsumlage die wichtigsten Schutzrechte vor Mieterhöhungen außer Kraft gesetzt. Extreme Mieterhöhungen sind keine Seltenheit. Das bedeutet für viele Mieter*innen die Gefahr einer Verarmung, Verdrängung, ein Fortschreiten der Gentrifizierung und den Verlust ihrer angestammten Nachbarschaft. Mietpreisbremse bei der Stadtbau GmbH weiterlesen

PM 4 zum Regensburger Spendenskandal und Korruptionsverdacht: Altfälle aus der Ära Schaidinger: Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Stadt beim Verkauf von GBW-Wohnungen durch Patrizia – wie der frühere OB Schaidinger Investoren gute Geschäfte besorgte

Ja, es gab schon vor Oberbürgermeister Wolbergs ein System, das den Regensburger Spendenskandal und die fragwürdigen Geschäfte mit Grundstücken /Immobilien ermöglicht hat. Dazu hat insbesondere das Verhalten des früheren OB Hans Schaidinger beigetragen, der äußerst strategisch vorging, wenn es darum ging, Investoren zu bedienen. Eine Reihe von Fällen stufen wir nicht nur als fragwürdig ein, sondern hegen den Verdacht, dass dabei der damalige OB durch bewusste Irreführung des Stadtrates rechtswidrige Entscheidungen herbeiführte.

PM 4 zum Regensburger Spendenskandal und Korruptionsverdacht: Altfälle aus der Ära Schaidinger: Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Stadt beim Verkauf von GBW-Wohnungen durch Patrizia – wie der frühere OB Schaidinger Investoren gute Geschäfte besorgte weiterlesen

Antrag 2: Prüfung eines möglichen Kaufs von GBW-Wohnungen in Regensburg (durch die Stadtbau)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Prüfantrag bitten wir im Stadtrat vorzulegen:

Die Verwaltung prüft, ob es möglich wäre, GBW-Wohnungen in Regensburg, deren Eigentümer nun Patrizia bzw. deren Tochtergesellschaften sind, von dem Unternehmen zu erwerben.

Hintergrund:
In der Sozialcharta wurde festgelegt, dass das kommunale Vorkaufsrecht beim erstmaligen Verkauf von Bestandswohnungen im Wege eines Blockverkaufs oder Verkaufs von Wohnungseigentum nur innerhalb von drei Jahren nach dem Vollzugstag, also dem Kauf der GBW-Wohnungen durch Patrizia, beurkundet wird.  Da der Verkauf von der Bayerischen Landesbank an Patrizia am 27.05.13 wirksam wurde, gilt das kommunale Vorkaufsrecht noch bis zum 26.5.2015. Antrag 2: Prüfung eines möglichen Kaufs von GBW-Wohnungen in Regensburg (durch die Stadtbau) weiterlesen

Antrag 1: Information des Stadtrates zur weiteren Entwicklung der 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geibstr./Von-Rainer-Str

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitten wir im Stadtrat vorzulegen:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den nachfolgenden Informationen zur weiteren Entwicklung, insbesondere bei den Wertsteigerungen, der 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geibstr./Von-Rainer-Str., bei denen der Stadtrat am 12.12.2013 auf das Vorkaufsrecht verzichtet hat.

Information zur Entwicklung der 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geibstr./Von-Rainer-Str.:

Im April 2013 verkaufte die Bayerische Landesbank alle 33.000 GBW-Wohnungen im Freistaat Bayern an den Augsburger Investor Patrizia. In der ausgehandelten Sozialcharta hat man nach §469 BGB den Kommunen ein Vorkaufsrecht bei einem weiteren Verkauf eingeräumt. Allerdings wurde die nach dem BGB gültige Frist zur Ausübung des Vorkaufsrecht von zwei Monaten auf einen Monat verkürzt, was angesichts der zu erfolgenden Prüfung durch städtische Verwaltungen die Möglichkeit reduziert, dass die Mitglieder eines Stadtrats sich bis zur entscheidenden Stadtratssitzung ausreichend informieren und gründlich damit beschäftigen können. Antrag 1: Information des Stadtrates zur weiteren Entwicklung der 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geibstr./Von-Rainer-Str weiterlesen

„Aufsicht durch Regierung der Oberpfalz funktioniert nicht“

Linke-Stadträte reichen Beschwerde beim Innenministerium ein

Schwere Vorwürfe gegenüber der Regierung der Oberpfalz erheben die beiden Stadträte der Linken, Irmgard Freihoffer und Richard Spieß. Am 19.12.2013 reichten sie Beschwerde bei der Regierung der Oberpfalz ein wegen eines Beschlusses in nicht-öffentlicher Stadtratssitzung am 12.12.13, auf das Vorkaufsrecht der 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geib-Str. und der angrenzenden Von-Reiner-Str. zu verzichten. Sie rügten, dass ihnen entscheidungsrelevante Informationen wie z.B. eine genaue Wirtschaftlichkeitsprüfung der Wohnungen vorenthalten wurden und das Ganze im Eilverfahren durchgepeitscht wurde. Des Weiteren erhielten nicht alle Stadträte Beschlussvorlagen und konnten sich deshalb nicht inhaltlich auf die Sitzung vorbereiten. „Aufsicht durch Regierung der Oberpfalz funktioniert nicht“ weiterlesen

Beteiligung am kommunalen Konsortium zum Erwerb der GBW-Wohnungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitten wir dem Stadtrat vorzulegen:

Die Stadt Regensburg beteiligt sich am kommunalen Konsortium, das bisher aus den drei Städten München, Nürnberg und Erlangen besteht, mit dem Ziel, die GBW-Wohnungen in kommunalen Besitz zu bringen. Beteiligung am kommunalen Konsortium zum Erwerb der GBW-Wohnungen weiterlesen