Archiv der Kategorie: Anträge

Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan am 02.05.2016

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, die am 02.05.16 endete, hat auch die Linksfraktion im Regensburger Stadtrat eine Stellungnahme zum sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 3 zwischen Rosenhof und Autobahnkreuz  beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingereicht:

1 . Für den genannten Abschnitt wurden weder alternative Verkehrsträger noch alternative technische Möglichkeiten in Form der temporären Öffnung der Seitenstreifen (bedarfsorientierte Öffnung während des morgen- und abendlichen Berufsverkehrs) durchgeführt. Damit ist der Entwurf des BVWPs 2030 weder europarechts- (Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001) noch gesetzeskonform. Gemäß § 19b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine Prüfung von Verkehrsträger -und technischer Alternativen Pflicht:

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Dringlichkeitsantrag: Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Frist 2.5.16):

Dringlichkeitsantrag: Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Frist 2.5.16):
– Nichtaufnahme des sechsstreifigen Ausbaus der A3 zwischen Rosenhof und Autobahnkreuz Regensburg in den Bundesverkehrswegeplan
– bedarfsorientierte Öffnung der Autobahnseitenstreifen für den Verkehr in dem genannten Autobahnabschnitt, gegebenenfalls darüber hinaus,
– Verkehrswegeplanung auf Bundesebene soll emissionsarme und nachhaltige Verkehrsträgeralternativen bevorzugt aufnehmen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitten wir dem zuständigen Gremium vorzulegen:

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bundesverkehrswegeplan spricht sich das zuständige Gremium gegen die Aufnahme des Ausbaus der A3 zwischen Rosenhof und Autobahnkreuz in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) mit der Priorisierung hoch mit Engpassbeseitigung aus.

Stattdessen schlägt der Stadtrat den zuständigen Stellen als Alternative vor, die Seitenstreifen probeweise zwischen Rosenhof und Autobahnkreuz bzw. gegebenenfalls bis Nittendorf bei Bedarf für den Verkehr freizugeben.

Des Weiteren spricht sich der Stadtrat dafür aus, dass im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung emissionsarme und nachhaltige Verkehrsträgeralternativen bevorzugt werden.

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Gemeinsamer Änderungsantrag zu TOP 5 der Planungsausschusssitzung am 20.10.2015 von ÖDP und LINKE

Herrn
Oberbürgermeister
Joachim Wolbergs
Altes Rathaus
93047 Regensburg

Regensburg, 20.10.2015

Änderungsantrag zu TOP 5 der Planungsausschusssitzung am 20.10.2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Änderungsantrag zum 1. Punkt des Tagesordnungspunkts 5 zur Verkehrgestaltung am Schwanenplatz / St.–Georgen-Platz und in der Dr-Martin-Luther-Str. bitten wir dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 20.10.2015 vorzulegen: Gemeinsamer Änderungsantrag zu TOP 5 der Planungsausschusssitzung am 20.10.2015 von ÖDP und LINKE weiterlesen

Antrag 2: Prüfung eines möglichen Kaufs von GBW-Wohnungen in Regensburg (durch die Stadtbau)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Prüfantrag bitten wir im Stadtrat vorzulegen:

Die Verwaltung prüft, ob es möglich wäre, GBW-Wohnungen in Regensburg, deren Eigentümer nun Patrizia bzw. deren Tochtergesellschaften sind, von dem Unternehmen zu erwerben.

Hintergrund:
In der Sozialcharta wurde festgelegt, dass das kommunale Vorkaufsrecht beim erstmaligen Verkauf von Bestandswohnungen im Wege eines Blockverkaufs oder Verkaufs von Wohnungseigentum nur innerhalb von drei Jahren nach dem Vollzugstag, also dem Kauf der GBW-Wohnungen durch Patrizia, beurkundet wird.  Da der Verkauf von der Bayerischen Landesbank an Patrizia am 27.05.13 wirksam wurde, gilt das kommunale Vorkaufsrecht noch bis zum 26.5.2015. Antrag 2: Prüfung eines möglichen Kaufs von GBW-Wohnungen in Regensburg (durch die Stadtbau) weiterlesen

Antrag 1: Information des Stadtrates zur weiteren Entwicklung der 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geibstr./Von-Rainer-Str

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitten wir im Stadtrat vorzulegen:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den nachfolgenden Informationen zur weiteren Entwicklung, insbesondere bei den Wertsteigerungen, der 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geibstr./Von-Rainer-Str., bei denen der Stadtrat am 12.12.2013 auf das Vorkaufsrecht verzichtet hat.

Information zur Entwicklung der 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geibstr./Von-Rainer-Str.:

Im April 2013 verkaufte die Bayerische Landesbank alle 33.000 GBW-Wohnungen im Freistaat Bayern an den Augsburger Investor Patrizia. In der ausgehandelten Sozialcharta hat man nach §469 BGB den Kommunen ein Vorkaufsrecht bei einem weiteren Verkauf eingeräumt. Allerdings wurde die nach dem BGB gültige Frist zur Ausübung des Vorkaufsrecht von zwei Monaten auf einen Monat verkürzt, was angesichts der zu erfolgenden Prüfung durch städtische Verwaltungen die Möglichkeit reduziert, dass die Mitglieder eines Stadtrats sich bis zur entscheidenden Stadtratssitzung ausreichend informieren und gründlich damit beschäftigen können. Antrag 1: Information des Stadtrates zur weiteren Entwicklung der 128 GBW-Wohnungen in der Hermann-Geibstr./Von-Rainer-Str weiterlesen

Prüfantrag: Erweiterung des Ökoschulprogramms durch den Punkt nachhaltige Schulfahrten/Wandertage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitten wir dem zuständigen Gremium vorzulegen:

Die Stadt Regensburg prüft die Möglichkeit, das Öko-Schulprogramm durch den Punkt nachhaltige Schulfahrten und Wandertage insbesondere im Hinblick auf Klimafreundlichkeit zu erweitern. Dabei wäre zunächst anzuregen, die CO2-Emissionen für etwaige Busfahrten für Schulreisen zu berechnen. Dazu gibt es statistische Werte, anhand derer sich der CO2-Ausstoß einer Busfahrt ausrechnen lässt. Siehe z. B. die Emissionsdaten für die unterschiedlichen Verkehrsarten auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes . Hier werden bei einem Reisebus bei 60-prozentiger Auslastung 30 g CO2 pro Person und Kilometer angegeben. Für voll besetzte Reisebusse findet man auf anderen Internetseiten  die Angabe von 20 g pro Person und Kilometer.
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Änderungsantrag zur Vorlage Stadtpass

Regensburg, 17.12.2014
Änderungsantrag zu Top 4 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, am 17.12.2014
Dem RVV Ticketangebot für Stadtpassinhaber wird ein weiteres Ticket hinzugefügt:
Auf Einzeltickets für die Zone 1, ist ebenfalls die 50% Ermäßigungsregelung anzuwenden, sodass der Erwerb des Einzeltickets Zone 1 zum Preis von 1,10 Euro für Stadtpassinhaber möglich ist.
Der Kauf ist nur beim Busfahrer direkt gegen Vorlage des Stadtpasses möglich.
Das Monatsticket, das in der Vorlage für 23 Euro aufgeführt ist, wird zum Preis von 15 Euro angeboten. Änderungsantrag zur Vorlage Stadtpass weiterlesen

Änderungsantrag zu Top-2 im Verwaltungsausschuss

Im Ausschuss wurde uns dieser Verwaltungsvorschlag unterbreitet.

Top2   Anlage

Für die Linksfraktion war das kein annehmbarer Vorschlag, weshalb wir folgenden Änderungsantrag stellten.

Änderungsantrag zu Top 2 der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen, am 11.12.2014 Änderungsantrag zu Top-2 im Verwaltungsausschuss weiterlesen

Resolution zu TTIP?

Die Stadträte der Linken beantragen eine Resolution zum Transatlantischen Freihandelsabkommen und Abkommen zum Handel von Dienstleistungen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitten wir im Stadtrat zu behandeln:

1. Der Stadtrat spricht sich gegen ein geplantes Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA (TTIP) und Abkommen zum Handel von Dienstleistungen (TISA)  in dem derzeit geplanten und verhandelten Umfang aus. Resolution zu TTIP? weiterlesen

Offenheit und Toleranz konkret

Änderungsantrag zu Punkt 7 des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen, vom 16.10.2014

Die Linksfraktion beantragt:

Der Punkt 2.12 des Entwurfs „Richtlinien zur Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg“, welcher in derzeitiger Form lautet:

„2.12 Begründetet Zweifel an der politischen und weltanschaulichen Offenheit oder an der Toleranz gegenüber Andersdenkenden können zu einem Ausschluss der Förderung führen.“

wie folgt zu ändern:

„2.12 Alle Anträge, deren Inhalte oder Zielsetzungen rassistische, kriegsverherrlichende, faschistische, nationalsozialistische, sexistische oder homophobe Inhalte transportieren oder verherrlichen, sind von der Förderung ausgeschlossen.“