Prüfantrag: Öffnung der Altstadtschutzsatzung in Bezug auf Solaranlagen unter bestimmten Bedingungen
Regensburg, 01.11.19
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
folgenden Antrag bitten wir Sie, den zuständigen Gremien vorzulegen:
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Denkmalschutzbehörden zu prüfen, ob eine Öffnung von § 8 der Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg (Altstadtschutzsatzung)[1] vom 04. Dezember 2007 im Hinblick auf Solaranlagen auf Dächern in der Altstadt in Zukunft unter bestimmten Bedingungen und strengen Vorgaben zur weitgehenden Verhinderung einer optischen Beeinträchtigung möglich wäre. Zudem wären für eine mögliche Änderung der Altstadtschutzsatzung weitere Denkmalkriterien wie z. B. historische Authentizität sowie andere Belange wie z. B. der Brandschutz zu prüfen.
Bei der Prüfung muss ICOMOS entsprechend eingebunden werden. Außerdem sollten Akteure der Zivilgesellschaft wie z. B. die Altstadtfreunde und der Arbeitskreis Kultur beteiligt werden. Prüfantrag: Öffnung der Altstadtschutzsatzung in Bezug auf Solaranlagen unter bestimmten Bedingungen weiterlesen