Stadträte der Linken fordern Umbesetzung des Gestaltungsbeirates Ästhetische Fragen in Städtebau und Architektur dürfen nicht allein Architekten überlassen werden

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Regensburg soll für eine hohe Qualität in Architektur und Städtebau sorgen. Die Ergebnisse, die das derzeitige Gremium in ästhetischer Hinsicht hervorbringt, sind nach Meinung der beiden Stadträte der Linken, Irmgard Freihoffer und Richard Spieß, in vielen Fällen unbefriedigend oder gar ungenügend.

Sie fordern daher eine Umbesetzung des Gestaltungsbeirates, der ausschließlich mit Architekten besetzt ist. In dem fünfköpfigen Gremium sollen nur mehr maximal zwei Architekten vertreten sein, darüber hinaus ein Kunsthistoriker, der der Stadt Regensburg in besonderer Weise verbunden ist (weil er hier seit längerer Zeit lebt oder über diese Stadt wissenschaftlich gearbeitet hat), ein Vertreter eines kulturverbundenen bürgerschaftlichen Vereins der Stadt (z. B. des Arbeitskreises Kultur oder der Vereinigung Freunde der Altstadt Regensburg e.V.) sowie ein Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde oder ein anderer Denkmalpfleger.

Die beiden Stadträte berufen sich in ihrer Argumentation u. a. auf den Münchner Stadtplaner H.-J. Schemel, der feststellt, dass die Ansprüche der Nicht-Architekten und die Vorstellungen der Architekten hinsichtlich einer ansprechenden Gestalt der gebauten Umwelt weit auseinander liegen.

Städtebauliche Brüche wie das Atrium an der Ecke Kumpfmühler Str. / Bischof-Wittmann–Str., das sich neben einer Gründerzeitvilla in der Kumpfmühler Str. befindet, und das neu gebaute Schulgebäude auf dem Gelände der Englischen Fräulein gegenüber dem Landgericht in der Kumpfmühler Str. wurden vom Gestaltungsbeirat abgesegnet. Beide Gebäude setzen sich in geradezu ignoranter Weise über ihre Nachbarschaft hinweg. So wurden z. B. die vertikalen Gliederungen der Gründerzeitvilla als auch des Landgerichts durch die vom Gestaltungsbeirat mitgestalteten Bauten bewusst negiert.

Von empfindsamer Einbindung kann hier keine Rede sein. Beide Gebäude berücksichtigen im Sinne der Baugesetze (§ 34) nur in völlig unzureichender Weise die nähere Umgebung der Baukörper.

Damit die einseitige Betrachtungsweise der Architekten aufgebrochen, inspiriert und korrigiert wird, ist es dringend notwendig, dass Mitglieder aus anderen Bereichen, die zugleich aufgrund ihrer Ausbildung, beruflichen Tätigkeit oder ihres längerfristigen Engagements im kulturellen Bereich ästhetisch vorgebildet sind, in dieses Gremium aufgenommen werden.

Eine Stadt wie Regensburg, das eine so bedeutsame Geschichte vorweisen kann und den Weltkulturerbetitel trägt, hat das Recht und die Pflicht, höchste Ansprüche zu stellen und sich der zunehmenden Uniformität in der Architektur zu widersetzen.

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