Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, folgenden Antrag in den zuständigen Gremien zu behandeln.
Wir bitten Sie auch, den Antrag dringlich zu behandeln, da die Frist sonst nicht gewahrt werden kann.
Die Stadt Regensburg erklärt noch vor dem 30. Juni 2010 gegenüber dem bayerischen Wirtschaftsministerium, dass sie die Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners, wie es im Gesetz über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern steht, wahrnimmt. Antrag: Einheitlicher Ansprechpartner ( EAP ) auf kommunaler Ebene weiterlesen