Ergänzungsantrag 1 zu TOP 3 des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 7.2.18: Aufnahme einer Brennstoffverordnung in den Luftreinhalteplan

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

folgenden Ergänzungsantrag zu TOP 3 des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 7.2.18 bitten wir zu behandeln:

Zur Luftreinhaltung wird als weitere emissionsmindernde Maßnahme eine Verordnung zur Feststoffverbrennung aufgenommen, die in ihrer Schutzfunktion auf keinen Fall unter dem Standard der Brennstoffverordnung, die am 23.10.2014 durch den Stadtrat aufgehoben wurde, liegt. Sie sollte u. a. regeln, dass

– im Stadtgebiet keine Stein-oder Braunkohle zum Heizen verwendet werden darf;

– bei Inversionswetterlage (schlechte Luft) keine Festbrennstoffe in dezentralen Einzelraumfeuerungsanlagen (auch solchen mit Prüfsiegel) die nicht der Grundheizung dienen, verwendet werden dürfen;

– in Gebieten mit dichter Wohnbebauung sollten keine weiteren Einzelraumfeuerungsanlagen genehmigt werden und der richtige Betrieb bestehender besser überwacht werden.

Begründung:

Wie der Bund Naturschutz Regensburg in einer Pressemitteilung vom 2.2.18 darlegt, ergibt sich aus der Akteneinsicht bei der Regierung der Oberpfalz,

„dass die Abschaffung der Brennstoffverordnung durch die Stadt Regensburg sowohl fachlich als auch rechtlich von der Regierung der Oberpfalz und vom Bayerischen Umweltministerium deutlich abgelehnt wurde. U. a. schrieb das Umweltministerium am 22.08.2016 auf sehr hoher Ebene an die Stadt Regensburg:

„… Das Bayerische Umweltministerium hat in der Vergangenheit bei der Diskussion um eine 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Regensburg stets auf die mangelnde Durchschlagskraft einer Umweltzone in Regensburg hingewiesen und daher davon abgeraten. Die Stadt Regensburg hat aber eine Maßnahme des bestehenden Luftreinhalteplans durch Stadtratsbeschluss einseitig, und damit rechtswidrig, mit Wirkung vom 1.1.2015 aufgehoben, nämlich die Brennstoffverordnung, die ein wesentlicher Baustein der Regensburger Luftreinhaltepolitik war und ist….“

Es wurde daher durch die Regierung und das Umweltministerium nach deren Abschaffung wiederholt Abhilfe durch die Stadt Regensburg – idealer Weise durch die Wiedereinführung einer novellierten Brennstoffverordnung – gefordert. Die Stadt Regensburg hatte die Abschaffung der Brennstoffverordnung (siehe: https://srv19.regensburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9990) u.a. wie folgt begründet:

  1. Das neue bundeseinheitliche Immissionsschutzgesetz macht die Verordnung unnötig.
  2. Man erhoffte sich einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung.

Anders als von der Stadt Regensburg dargestellt macht die Verschärfung der Grenzwerte in der BImSchV eine Brennstoffverordnung aber nicht überflüssig, weil die BImSchV nur die Grenzwerte regelt, aber nicht die generelle Verwendung von Festbrennstoffen (welche, wann, wo, wie). Prüfsiegel und Grenzwerte beziehen sich nur auf den Betrieb unter Idealbedingungen. Doch wann werden bei handbestückten Feuerungsanlagen schon Idealbedingungen erreicht? Es genügt zu feuchtes Holz, um die Emissionswerte hochschnellen zu lassen, ganz zu schweigen von den Bedingungen beim Anfeuern.

Dennoch wollte die Stadt eine novellierte Brennstoffverordnung nicht wieder einführen.

Um die Abschaffung zu kompensieren wurde also eine 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans notwendig. Die Umweltzone soll also anders als öffentlich und im Verfahren kommuniziert – „nur“ die Abschaffung der Brennstoffverordnung kompensieren.“

Richard Spieß
Fraktionsvorsitzender
Irmgard Freihoffer
Stadträtin

Anmerkung: Der Antrag wurde erst am 2.5.18 im Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz behandelt.

 

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