Änderungsantrag zur Vorlage Stadtpass

Regensburg, 17.12.2014
Änderungsantrag zu Top 4 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, am 17.12.2014
Dem RVV Ticketangebot für Stadtpassinhaber wird ein weiteres Ticket hinzugefügt:
Auf Einzeltickets für die Zone 1, ist ebenfalls die 50% Ermäßigungsregelung anzuwenden, sodass der Erwerb des Einzeltickets Zone 1 zum Preis von 1,10 Euro für Stadtpassinhaber möglich ist.
Der Kauf ist nur beim Busfahrer direkt gegen Vorlage des Stadtpasses möglich.
Das Monatsticket, das in der Vorlage für 23 Euro aufgeführt ist, wird zum Preis von 15 Euro angeboten.
Begründung:
Der in der Vorlage angegebene Preis von 23 Euro für ein reguläres Monatsticket Zone 1 für Inhaber des Stadtpasses ist zu hoch.
Das vergünstigte Ökoticket, welches zum Preis 14,50 erworben werden kann, stellt den Versuch dar, von der Forderung aus dem Bürgerbegehren nach einem 10€-Monatsticket und der „Schmerzgrenze von 15 €“ des Armutsforums Rechnung zu tragen. Dies gelingt jedoch nicht. Kein Bedürftiger kann bereits am Monatsanfang wissen, dass er das ganze Monat lang nicht vor 9:00 Uhr vormittags den Bus nutzen will oder muss, um zum Beispiel Arztbesuche oder Amtsbesuche zu tätigen, Vorstellungsgespräche wahrzunehmen oder andere Erledigungen zu tätigen. Das wird dazu führen, dass sich viele Bedürftige das Ticket nicht kaufen, weil das Ökoticket nicht ausreicht und sie sich das Monatsticket nach wie vor nicht leisten können und wollen. Die vorgesehene Summe für Mobilität, die der Hartz IV Regelsatz enthält beträgt momentan 24,62 Euro. Davon muss aber nicht nur das RVV-Ticket erworben werden, es sollen daraus auch Zugfahren oder Fahrradreparaturen oder langfristig Fahrradanschaffungen getätigt werden. Dies ist bei einem Monatsticketpreis von 23 Euro für Stadtpassinhaber schlichtweg unmöglich. Weiterhin gilt es auch zu bedenken, dass die 24,62 Euro für Verkehr nur auf den Haushaltsvorstand, also der Umsetzung des Regelbedarfs für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende entfallen. Alle weiteren Personen im Haushalt, wie zum beispielsweise die volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft oder der Bezieher der Regelleistung unter 25 Jahren und Kinder im Alter von 14-18 Jahren haben weitaus geringere finanzielle Mittel für Mobilität zur Verfügung. (§ 20 SGB II). Diesen Umständen wird das vergünstigte RVV-Ticket für Stadtpassinhaber zum Preis von 23 Euro nicht gerecht. In beschränktem Maße kann durch durch die Einführung eines RVV-Einzeltickets, welches für Stadtpassinhaber um 50 % vergünstigt beim Busfahrer zu erwerben ist, Rechnung getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Freihoffer     Richard Spieß

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