Offenheit und Toleranz konkret

Änderungsantrag zu Punkt 7 des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen, vom 16.10.2014

Die Linksfraktion beantragt:

Der Punkt 2.12 des Entwurfs „Richtlinien zur Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg“, welcher in derzeitiger Form lautet:

„2.12 Begründetet Zweifel an der politischen und weltanschaulichen Offenheit oder an der Toleranz gegenüber Andersdenkenden können zu einem Ausschluss der Förderung führen.“

wie folgt zu ändern:

„2.12 Alle Anträge, deren Inhalte oder Zielsetzungen rassistische, kriegsverherrlichende, faschistische, nationalsozialistische, sexistische oder homophobe Inhalte transportieren oder verherrlichen, sind von der Förderung ausgeschlossen.“

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