Änderungsantrag zu Punkt 7 des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen, vom 16.10.2014
Die Linksfraktion beantragt:
Der Punkt 2.12 des Entwurfs „Richtlinien zur Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg“, welcher in derzeitiger Form lautet:
„2.12 Begründetet Zweifel an der politischen und weltanschaulichen Offenheit oder an der Toleranz gegenüber Andersdenkenden können zu einem Ausschluss der Förderung führen.“
wie folgt zu ändern:
„2.12 Alle Anträge, deren Inhalte oder Zielsetzungen rassistische, kriegsverherrlichende, faschistische, nationalsozialistische, sexistische oder homophobe Inhalte transportieren oder verherrlichen, sind von der Förderung ausgeschlossen.“