Linke Stadträte kritisieren erhebliche Verfahrensfehler bei der Bürgerbeteiligung zum ZOB und RKK

„Bei der Online-Stimmabgabe bei der Bürgerbeteiligung ist man gezwungen, alle Fragen abzustimmen, sonst kann man den Fragebogen nicht absenden. Bei der Abstimmung in Papierform ist es aber sehr wohl möglich, weniger als die fünf Fragen abzustimmen. Das ist ein erheblicher Verfahrensfehler“, so die Stadträte der Linken, Irmgard Freihoffer und Richard Spieß.

Bei Wahlen und Abstimmungen dürften keine unterschiedlichen Modalitäten bei verschiedenen Wahlverfahren gelten, wie z. B. bei einer Briefwahl und einer Wahl in der Wahlkabine. Ebenso dürfe es keinen Zwang zur vollständigen Stimmabgabe geben. So könne man bei einer Bundestagswahl getrost nur die Erst- oder nur die Zweitstimme vergeben, der Stimmzettel verliere dadurch nicht seine Gültigkeit. Ebenso könne bei einer Stadtratswahl weniger als die mögliche Höchstzahl an Stimmen vergeben werden, in Regensburg also weniger als 50. So viele Stimmen hat her jede/r Wahlberechtige hier bei einem 50-köpfigen Stadtrat.

Derlei Fehler würden nach Meinung der Stadträte bei einer allgemeinpolitischen Wahl wohl zu deren Ungültigkeit führen. Bürgerbefragungen hätten sich an den Grundsätzen der politischen Wahlen zu orientieren.  „Letztlich ist diese Bürgerbefragung nicht verbindlich, aber es ist schon mehr als bedauerlich, dass diese Bürgerbefragung nicht nur inhaltlich, sondern auch verfahrensmäßig so misslungen ist.“

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