Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
ich bitte Sie, dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss folgenden Antrag vorzulegen:
Die Stadt setzt sich dafür ein, dass die einrichtungsbezogene Impfflicht vorerst ausgesetzt wird, wenn möglich bis Ende August.
Begründung:
Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass ab 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie z. B. Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Rettungsdienste, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen.
Zu dieser Impfpflicht gibt es viele ungeklärte Fragen, aber auch generell Vorbehalte, die einer eingehenderen Prüfung bedürfen.
Kritik kommt u. a. vom Deutschen Pflegerat. Er „sieht wegen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht für Kliniken und Heime Personalprobleme auf die Branche zukommen. ‚Es gibt so wenig Personal, dass wir uns nicht erlauben können, dass auch nur eine Einzige oder ein Einziger kündigt‘, sagte die Präsidentin der Dachorganisation verschiedener pflegerischer Berufsverbände, Christine Vogler, dem „Spiegel“. ‚Wenn ungeimpfte Pflegekräfte Tätigkeitsverbote bekommen, wird die Versorgungslage immer prekärer.‘“[1] Antrag 2: Stadt setzt sich für vorläufige Aussetzung der Impfpflicht ein weiterlesen