Archivpflege genieße eigentlich einen hohen Stellenwert, stellen die Linke–Stadträte Irmgard Freihoffer und Richard Spieß fest: Die Archivpflege sei nicht nur eine Pflichtaufgabe nach der Bayerischen Gemeindeordnung, sie habe sogar Verfassungsrang. Gemäß der Verfassung des Freistaates Bayern (Art. 141 Abs. 2) seien Denkmäler der Geschichte von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts zu schützen und zu pflegen. Ebenso stelle die „Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht Kultus, Wissenschaft und Kunst“ von 1992 fest: „Das Archivgut […] sichert als objektive Quelle die rechtsstaatlich gebotene Kontinuität der Verwaltung und ist zugleich die unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.“ Sorgenkind Stadtarchiv „In einer geschichtsträchtigen Stadt wie Regensburg darf das Stadtarchiv nicht länger Stiefkind sein“ weiterlesen