PM 5 zum Regensburger Spendenskandal und Korruptionsverdacht: Altfälle aus der Ära Schaidinger: Überteuerter Grundstückskauf am Donaumarkt: Wie Schaidinger Angehörige einer Parteikollegin 2005 von einer überschuldeten Firma befreite

Die Donaumarkt Grundstücks-GmbH wurde 2005 von der Stadtbau GmbH, einer städtischen Tochter, gekauft. Eigentümer der Firma waren zu diesem Zeitpunkt u. a. der Sohn und die Schwiegertochter von Hildegard Anke, damals 3. Bürgermeisterin (CSU) in Regensburg. Die Donaumarkt Grundstücks-GmbH selbst hatte keinen Geschäftsbereich, ihr Wert bestand ausschließlich aus dem Grundstück des sogenannten Brüchner-Areals am Donaumarkt. Zum Zeitpunkt des Kaufs durch die Stadtbau war die Donaumarkt Grundstücks-GmbH außerdem überschuldet, eine Patronatserklärung musste für sie abgegeben werden. Dabei waren die Stadtbau und ihr Aufsichtsrat gar nicht dazu ermächtigt, dem Kauf einer Firma zuzustimmen, denn gemäß Art. 92 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung wäre nur die Gesellschafterversammlung – bei kommunalen GmbHs der Gemeinderat – dazu berechtigt, den Kauf einer Firma oder Firmenanteile zu beschließen.

Eine Eingabe des Forums Regensburg zu dem Kauf an die Regierung der Oberpfalz beantwortete die Bezirksregierung am 10.01.2006 und stellte dabei fest:

„Die Stadt Regensburg hat mit der Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 17. Dezember 2005 den zur Zeit gültigen Gesellschaftsvertrag der Stadtbau GmbH Regensburg vorgelegt und darauf hingewiesen, dass dieser noch keine dem Art. 92 Abs. 1 Satz 2 GO entsprechenden Regelungen enthalte. Eine diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht werdende Anpassung des Gesellschaftsvertrages sei aber derzeit in Vorbereitung.
Bei dieser Sachlage besteht also keine Verpflichtung, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtbau GmbH über den Erwerb von Geschäftsanteilen der Donaumarkt Grundstücks-GmbH beschließt. Damit war der Stadtrat nicht zu beteiligen .“

Eine ausgesprochen verständnisvolle und nachsichtige Reaktion von Seiten der Bezirksregierung gegenüber dem damaligen Oberbürgermeister Schaidinger in Anbetracht der Tatsache, dass die Regelung des Art. 92 Abs. 1 Satz 2 bereits 1998 in Kraft trat und damit zum Zeitpunkt des Kaufs der Donaumarkt Grundstücks-GmbH durch die Stadtbau im Mai 2005 schon seit knapp sieben Jahren gültig war! Durch eine solche Verschleppungstaktik lässt sich eine Regelung, die einem Oberbürgermeister als hinderlich erscheint, bequem schon einmal für mehrere Jahre außer Kraft setzen. Geändert wurde der Gesellschaftsvertrag der Stadtbau dann aber erst in der Stadtratssitzung am 26.07.2017 . Tatsächlich hielt man es in der vorherigen Fassung vom 16.08.2001 nicht für nötig, die seit 1998 aktuelle Rechtslage bezüglich des Erwerbs von Firmen oder Firmenanteilen umzusetzen.

Der Ferienausschuss des Stadtrats beschloss im August 2005 eine Bürgschaft für die Stadtbau zur Finanzierung „diverser Objekte“ von über vier Millionen, wobei die darin enthaltene Bürgschaft für den Kauf der Donaumarkt Grundstücks-GmbH nicht aufgeführt war. Die Regierung der Oberpfalz wies die Stadt in diesem Zusammenhang deshalb am 06.10.2005 an, dass die einzelnen Bürgschaften – allerdings erst für die Zukunft – konkret und nachvollziehbar darzustellen seien .

Gezahlt hat die Stadtbau für den Erwerb der Donaumarkt Grundstücks-GmbH und damit des Brüchner-Areals einen Preis von 1.879 € pro m2. Laut Gutachterausschuss, der die Grundstücke in der Stadt alle zwei Jahre neu bewertet, lag der Preis des Brüchner-Grundstücks 2004, 2006 und 2008 aber nur bei 820 € pro m2. Damit war der Kaufpreis des Grundstücks mehr als doppelt so hoch.

Dem Stadtrat wurden keinerlei Prüfungen oder Gutachten vorgelegt – was Pflicht gewesen wäre -, die den Gegenwert der erworbenen Firma darstellten. Vermutlich geschah das auch gegenüber dem Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH nicht. Die vom Stadtrat im Ferienausschuss 2005 beschlossene Bürgschaft konnte deshalb nicht verantwortlich geprüft werden.

Wurde hier eine hundertprozentige Tochter der Stadt wie die Stadtbau GmbH dazu benutzt, um einen möglicherweise überteuerten Grundstückskauf zu verschleiern? Das Regensburger Kultur- und Kongresszentrums wollte Schaidinger ab seiner 1. Amtsperiode von 2006 an unbedingt auf dem Donaumarkt verwirklicht sehen. Haben die Eigentümer, die das Grundstück 1994 kauften, auf den Bau des RKK und damit steigenden Preisen spekuliert? Wurde dies durch die beiden Bürgerentscheide 1999 und 2004, die dem Donaumarkt für ein RKK eine klare Absage erteilten, vereitelt und blieben die Eigentümer möglicherweise auf Schulden und hohen Zinszahlungen sitzen?

Im November 2010 stellten wir den Antrag, dass der Stadtrat Oberbürgermeister Schaidinger dazu auffordert, dem Stadtrat und der Regensburger Bürgerschaft zu erklären, was den teuren Kauf des Brüchner-Areals und damit die Bürgschaft der Stadt rechtfertigte. Die Vorgänge des Kaufs sollten durch eine unabhängige Prüfung untersucht werden. Da eine transparente Darstellung des Sachverhalts bis zum Ende des Jahres 2010 zeitlich nicht mehr möglich war, forderten wir zudem den OB auf, eine Verzichtserklärung auf die Einrede der Verjährung abzugeben. Der Antrag wurde in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Durch die Mehrheit der CSU und SPD wurde der Antrag abgelehnt.

Da am 20.05.2010 ein Beschluss im Stadtrat gefasst wurde, bei dem die Stadt nochmals eine Ausfallbürgschaft für die Stadtbau für die 2,3 Millionen € Kredit bei der Landesbank Baden-Württemberg für den Kauf der Donaumarkt Grundstücks-GmbH übernehmen sollte, baten wir am 20.09.2010 die Regierung der Oberpfalz, diesen Beschluss zu überprüfen, da man sich auf die mehr als fragwürdige Beschlussvorlage der Ferienausschusssitzung vom August 2005 bezog und den Sachverhalt in der Beschlussvorlage vom 20.05.10 falsch darstellte. In diesem Schreiben hatten wir die Aufsichtsbehörde auch gebeten, uns bis zum 17.10.2010 zu antworten und wiesen sie auf Verjährungsfristen in der Angelegenheit hin. Wie wir auf Nachfrage im Oktober 2010 dann erfuhren, ging dieses Schreiben bei der Regierung der Oberpfalz verloren, woraufhin wir nochmals dasselbe Schreiben persönlich vorbeibrachten.

Trotz der erwähnten Verjährungsfrist zum 31.12.2010 erhielten wir erst am 8.02.2011 eine Antwort der Bezirksregierung, die an dem Beschluss des Stadtrats vom 20.05.2010 nichts zu beanstanden hatte. Das hat uns angesichts der früheren Antworten der Bezirksregierung auf Beschwerden wie z. B. vom Forum Regensburg nicht wirklich erstaunt. Die laschen Reaktionen bzw. die unkritische Übernahme des Standpunktes des OBs sowie die Verschleppungstaktik hat die Regierung der Oberpfalz dann auch erwartungsgemäß in späteren Fällen fortgesetzt. Schaidinger konnte sich sicher fühlen.

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