1-Euro-Tagesticket für Inhaber eines Stadtpasses

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

folgenden Antrag bitten wir in den zuständigen Gremien zu behandeln:

Für Inhaber des Stadtpasses, Tarifzone Innenstadt und Nachtbus, wird ein 1-Euro-Tagesticket eingeführt.

 

Begründung:

Die jetzige Regelung der 50-prozentigen Ermäßigung auf das Öko-Ticket und das Monatsticket, die dann 15,20 € bzw. 23,70 € kosten, wird dem Bedarf vieler Menschen, die die Berechtigung für einen Sozialpass und damit für den Sozialtarif beim RVV haben, nicht gerecht.

Bedürftige können nicht bereits am Monatsanfang vorhersehen, dass sie den ganzen Monat lang nicht vor 9.00 Uhr vormittags den Bus nutzen wollen oder müssen, um zum Beispiel Arzt- oder Amtsbesuche zu tätigen, Vorstellungsgespräche wahrzunehmen oder andere Erledigungen zu machen. Das führt dazu, dass sich viele Bedürftige das Ticket nicht kaufen, weil das Ökoticket zeitlich zu sehr einschränkt. 1-Euro-Tagesticket für Inhaber eines Stadtpasses weiterlesen

Mietpreisbremse bei der Stadtbau GmbH

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

wir bitten Sie, folgenden Antrag, den jeweiligen Gremien vorzulegen.

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtbau GmbH:

  1. Die Kosten für Modernisierungen nach § 559 BGB – zusammen mit § 555b – nicht mehr auf die Mieter umlegt.
  2. Auch bei Neuvermietungen, nach Kernsanierungen, wird die Mietpreisbremse, die seit 1. August 2015 in Bayern gilt, angewendet.

Der Stadtrat weist die Aufsichtsräte an, im Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH, in diesem Sinne abzustimmen.

 

Begründung:
Der § 559 BGB bedeutet – zusammen mit § 555b -, dass praktisch jede Form von Modernisierung durchgeführt werden kann – auch gegen den erklärten Willen der Mieter*innen. Er regelt, dass Modernisierungskosten in Höhe von 11 % der Kosten im Jahr auf die Miete aufgeschlagen werden können. Obwohl damit der Mieter die Modernisierungskosten nach 9 Jahren komplett bezahlt hat, bleibt die erhöhte Miete auch danach bestehen. Wo den Mieter*innen sonst ein Mindestmaß an Sicherheit über das für sie existentielle Gut Wohnen zugestanden wird, werden mit der Modernisierungsumlage die wichtigsten Schutzrechte vor Mieterhöhungen außer Kraft gesetzt. Extreme Mieterhöhungen sind keine Seltenheit. Das bedeutet für viele Mieter*innen die Gefahr einer Verarmung, Verdrängung, ein Fortschreiten der Gentrifizierung und den Verlust ihrer angestammten Nachbarschaft. Mietpreisbremse bei der Stadtbau GmbH weiterlesen