Anfrage zur beabsichtigten Senkung des Finanzierungsanteils des Bundes bei den Kosten der Unterkunft – KdU – für ALG II-Beziehende gemäß § 22 SGB II

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgende Anfrage bitten wir in den zuständigen Gremien beantworten zu lassen:

Vorbemerkung:

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2009 – auf seiner letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode – einen Gesetzesentwurf zur weiteren Absenkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den KdU beschlossen. Es ist beabsichtigt, den Bundesanteil von durchschnittlich 26 % auf durchschnittlich 23,6 % abzusenken. Dadurch kommt es im Jahr 2010 laut Aussagen des Städte- und Gemeindebundes zu einer Mehrbelastung der Kommunen von 2 Mrd. Euro. Ursprünglich sollte die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft die Kommunen vor zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzliche Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich sorgen. Anfrage zur beabsichtigten Senkung des Finanzierungsanteils des Bundes bei den Kosten der Unterkunft – KdU – für ALG II-Beziehende gemäß § 22 SGB II weiterlesen