I. Allgemeine Anmerkungen/Forderungen/Kritikpunkte – die wichtigsten Punkte
1. Zur Frage der Planbarkeit von Kunst und Kultur
Soweit es sich um städtische Kultureinrichtungen handelt, ist Planung nicht nur möglich, sondern sogar erforderlich. Anders sieht es mit der freien Kunst- und Kulturszene aus, die zwar nicht planbar ist, für die man aber gute infrastrukturelle Voraussetzungen schaffen und durch Fördermittel zumindest unterstützen kann.
Die Kunst, gemeint als die Künste aller Sparten, ist und bleibt bei aller Ausweitung des Kulturbegriffs die zentrale Basis und der Motor der Kultur und steht somit im Zentrum der Kulturpolitik und Kulturförderung. Deshalb genießt die freie Entwicklung der Künste einen besonderen, im Grundgesetz verankerten Schutz (Art. 5 Abs. 3) und ist damit herausgehobene Verpflichtung auch kommunaler Kulturpolitik. Zugleich wird die öffentliche Hand verpflichtet, Kunst zuerst um der der Kunst willen zu fördern und nicht anderen Zwecken zu unterwerfen. Wenn deshalb von Kunst- und Kulturförderung gesprochen wird, sollte dieser Umstand notwendiger Differenzierung unterstrichen werden. Daraus ergibt sich schon folgende wichtige Fragestellung: Welche Rahmenbedingungen muss die Kulturpolitik der Kunst und Kultur gewährleisten, damit diese sich möglichst frei entfalten kann? Dies wird unter 2. in diesem Kapitel behandelt.
Bei einer Fülle von Aufgaben kann man nicht einfach darauf losplanen, sondern muss zwangsläufig auswählen und Prioritäten setzen. Dies wird unter 3. dargelegt. Eine Priorisierung wird erheblich erleichtert, wenn man sich mit grundlegenden Fragestellungen, Themen und Problemfeldern näher auseinandersetzt. Darauf wird unter 4. eingegangen.
2. Infrastrukturelle Voraussetzungen für die freie Kunst- und Kulturszene, insbesondere Räumlichkeiten
a) Durch den Mangel an Frei-Räumen für Kunst und Kultur, verbunden mit den hohen Kosten für Räume aller Art, werden Nischenkulturen, interkulturelle Angebote, Jugendkultur u.a. erschwert. Das tendenziell von der Masse des Angebots in der Differenzierung eher überforderte Publikum in dieser Situation für Innovatives oder Experimentelles zu erreichen, ist besonders schwer. Für die Entwicklung der Künste sind die Sicherung von Freiräumen der Produktion und Präsentation sowie ein kunst- und künstlerfreundliches Klima unerlässlich.
Für die freie Kunst- und Kulturszene erscheint daher neben dem Aufbau eines funktionierenden Kulturportals die Möglichkeit, möglichst kostenlose Räume nutzen zu können, als eine der dringlichsten Forderungen. Dabei wären sowohl ein zentrales Kulturhaus als auch Räumlichkeiten zumindest in den größeren Stadtteilen vonnöten. Ein zentrales Kulturhaus (S. 41) ist einem Kunsthaus, wie es auf S. 39 vorgeschlagen wird, vorzuziehen, da es spartenübergreifend Räume zur Verfügung stellt und damit auch die Attraktivität erhöht als auch Kontakte zwischen Gruppen ermöglicht. Künstlern könnten hier Ausstellungsräume zur Verfügung gestellt werden, es gäbe Räumlichkeiten für Musik-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen und Vereine könnten sich hier treffen nach dem Vorbild französischer Bürgerhäuser (maisons de la citoyenneté; siehe z.B. die sechs Bürgerhäuser in Toulouse: http://www.toulouse.fr/web/la-mairie/participation-citoyennete/maisons-de-la-citoyennete).
Vieles entwickelt sich von selber, wenn die Infrastruktur vorhanden ist. Z. B. wird auf S. 31 als Aufgabe erwähnt, Auftritte und Ausstellungen international bekannter und hochkarätiger Künstler/innen in Regensburg zu ermöglichen. Wenn Regensburg interessant genug ist und über entsprechende Räumlichkeiten verfügt, besteht die berechtigte Hoffnung, dass sich der Kunstbereich auch von sich aus internationalisieren wird.
b) Auf S. 50 wird von eigenen Räumlichkeiten des Kulturreferats gesprochen. Es müsste geklärt werden, um welche Räume es sich handelt, die nicht von der RTG vermietet werden, wie z. B. seit kurzem der Leere Beutel. Darüber hinaus sollte man außerdem die RTG anhalten, Räume teilweise auch für nicht–kommerzielle Veranstaltungen (ausgenommen Parteiveranstaltungen) kostenlos zu vergeben.
c) S. 41: „Temporäre Zwischennutzung von leerstehenden Räumen und Arealen im Altstadtbereich für kulturelle Aktivitäten und Projekte, die über den Altstadtkümmerer vermittelt werden.“
Hier wird vor „Aktivitäten“ ausdrücklich „zeitlich begrenzte“ eingefügt. Zwischennutzungen können den öffentlichen Auftrag nach dauerhaften Räumen nicht ersetzen.
3. Es wird eine Prioritätenliste erstellt.
Der vorliegende KEP stellt eine unverbindliche Materialsammlung dar. Alle Punkte /Maßnahmen stehen gleichwertig nebeneinander. Konkrete Forderungen stehen neben vagen Absichtserklärungen. Beispiel: S. 24 unten, S. 25:
„Einrichtung einer Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Universität, derOstbayerischen Technischen Hochschule, der Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik, der Regensburger Schulen, den Studenten- und Schülersprecherinnen und -sprechern, der offenen und verbandlichen Jugendarbeit sowie dem Kulturreferat. Durch diese Projektgruppe können sich Bildung, Wissenschaft und Kultur noch stärker vernetzen und ein aufeinander abgestimmtes Kulturprogramm mit gemeinsamen Projekten entwickelt werden. Die Kooperationsprojekte werden im Kulturportal dargestellt.“
Danach kommt auf S. 25 eine konkrete Forderung „Konzeption und Organisation eines Popkultur-Festivals für Regensburg, das alle relevanten Sparten und Formate aktueller Kunst und Kultur integriert“, (wird auch auf S. 44 und 45 erwähnt)
Die meist recht vagen Absichtserklärungen entfalten wesentlich weniger Bindungswirkung als ein Investitionsprogramm. Zwar stellt auch dieses zunächst nicht mehr als eine Absichtserklärung dar, allerdings werden hier konkrete Kosten sowie ein zeitlicher Rahmen genannt. Zeitliche Verschiebungen lassen sich dann konkret nachvollziehen und können im Stadtrat diskutiert werden. Beim KEP besteht jedoch die Gefahr, dass reichlich beliebig einzelne Punkte, die nicht unbedingt dringlich sind, herausgegriffen werden bzw. nur wenig oder in einzelnen Bereichen gar nichts umgesetzt wird. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass der Kulturbereich im Haushalt zumindest teilweise immer auch finanzielle Manövriermasse darstellt.
Wenn zudem Zuständigkeiten wie in den allermeisten Fällen offen gelassen werden, wird sich vermutlich am Ende niemand zuständig fühlen. Beispiel: Auf S. 34 wird bei dem 5. Punkt eine mehrsprachige Beschriftung aller Denkmalobjekte genannt. Soll hier das Welterbezentrum oder die Untere Denkmalschutzbehörde oder das Kulturamt verantwortlich sein?
Ein Herauspickenlassen einzelner Punkte/Maßnahmen durch einzelne Kulturschaffende oder Stadträte birgt die Gefahr, dass diejenigen, die sich zuerst melden, die größten Chancen haben, dass ihre Forderungen verwirklicht und die finanziellen/personellen Ressourcen zur Umsetzung anderer Punkte dadurch eingeschränkt werden. Eine Umsetzung einzelner Punkte läuft Gefahr, der Beliebigkeit anheimzufallen, da ja die aufgeführten Punkte/Forderungen keineswegs alle gleichwertig sind. Eine adäquate bzw. sinnvolle Umsetzung des KEP ist damit aber nicht sichergestellt.
Um ein planvolles Vorgehen zu ermöglichen, ist es deshalb unerlässlich, eine Prioritätenliste zu erstellen, so schwierig dies auch zunächst erscheinen mag.
Um die einzelnen Punkte / Maßnahmen aus der völligen Unverbindlichkeit herauszuholen, wäre es wichtig, folgende Punkte so weit wie möglich zu klären:
– der zeitliche Rahmen
– die personellen Ressourcen und Zuständigkeiten; von wenigen Fällen wie z. B. dem Kulturkümmerer abgesehen wurden keine Zuständigkeiten angegeben
– falls möglich der ungefähre Kostenaufwand
– erste Schritte
– mögliche Anknüpfungspunkte
– wie das Ziel erreicht werden kann
Diese Punkte könnten in Form einer Wertungsmatrix von den Kulturschaffenden in den einzelnen Fachgruppen erarbeitet werden. Insbesondere Angaben zu den Punkten „Zeitlicher Rahmen“ oder „Zeitliche Umsetzung“, „Zuständigkeit“, „Personelle Ressourcen“, „Kostenabschätzung“, „Mögliche Anknüpfungspunkte/Keimzellen/schon vorhandene Initiativen soweit bekannt“, „Räumlichkeiten“, „Weitere Mittel/ Voraussetzungen“, „Nächste Schritte“ (so weit es möglich ist) ergeben bereits deutliche Anhaltspunkte für eine Priorisierung, auch wenn teilweise nur grobe Aussagen möglich sind. So könnte z.B. herauskommen, dass manche Dinge sich schnell und mit sehr geringem Aufwand umsetzen lassen. Zwar würde eine Klärung dieser Punkte eine Priorisierung noch nicht abschließend festlegen, aber zumindest weitgehend dazu beitragen.
Ein gutes Vorbild hierfür wäre das Vorgehen des Sozialforums zum Erstellen eines Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung der Armut in Regensburg. In den einzelnen Gruppen des Sozialforums wurden ebenfalls anhand einer Matrix Priorisierungen getroffen.
Die Diskussion in den Fachgruppen ermöglicht ein zielführenderes Vorgehen als in einer großen Gruppe.
Des Weiteren wäre damit zumindest teilweise geklärt, wie die zumeist allgemein gehaltenen kulturpolitischen Leitziele in operative Ziele und Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können. Falls dies jetzt nicht mehr unterzubringen ist, dann wäre dies als nächster Schritt zu tun.
Auch eine theoretische Vertiefung und Konkretisierung grundlegender gesellschaftlicher Entwicklungstendenzen würde, wie oben dargelegt, zu einer weiteren Priorisierung der Aufgaben beitragen.
In den Kulturentwicklungsplänen anderer Städte wie z. B. Freiburg oder Landshut finden sich ebenso konkrete Handlungskonzepte, die kurz-, mittel oder langfristig umgesetzt werden können, sowie die Angabe der Zuständigkeiten.
4. Allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen und grundsätzliche Problemfelder/ Fragestellungen sollten genauer benannt werden
Die Kulturpolitik ist auch gefordert, wandelnde gesellschaftliche Herausforderungen und Veränderungen in der Stadtgesellschaft konstruktiv und aktiv aufzugreifen, um ihre wichtige Rolle bei der Gestaltung des Gemeinwesens auch künftig ausfüllen zu können. Zwar sind Kunst und Kultur um ihrer selbst willen wichtig, sie haben aber immer auch eine gesellschafts- und sozialpolitische Dimension, wobei man immer im Auge behalten sollte, sie auch nicht in dieser Richtung zu überfrachten oder gar zu instrumentalisieren.
Zwar werden im Kapitel „4.1.1 Kulturelle Teilhabe“ bestimmte Entwicklungen wie demographische Änderungen (alternde Gesellschaft, steigender Anteil an Migrant/innen) und Gender Mainstreaming benannt, dies ist aber bei weitem nicht ausreichend. Auch der wichtige Anspruch (auf S. 20), dass die Stadt Regensburg Wert auf die kulturelle Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen lege, vor allem auch jener, die nur schwer Zugang zu kulturellen Angeboten haben, bleibt vage und wenig greifbar, da konkretere Aussagen dazu fehlen. Da mit es nicht bei eher allgemeinen Appellen bleibt, müssten nicht nur die genannten Themen vertieft, sondern auch weitere wichtige Probleme genannt werden, da sich dadurch schon bestimmte Fragestellungen und mögliche Folgerungen für den Bereich der Kultur ergeben. Des Weiteren würde dies einen wichtigen Beitrag zu einer Priorisierung der vielen Punkte liefern. Als Beispiel wird daher im Folgenden ein Aspekt zum Thema Gender Mainstreaming ausgeführt, der dieses weiter konkretisiert:
Schon in der ersten PISA-Studie 2000 wurde Jungenleseförderung als „bildungspolitische Herausforderung“ bezeichnet. Neun Jahre später hat die PISA-Studie 2009 gezeigt, dass sich der Anteil der Jungen in der höchsten Lesekompetenzstufe – im Gegensatz zu den Mädchen – gegenüber 2000 sogar noch verringert hat. Siehe hierzu auch die Studien, die das kriminologische Institut Niedersachsen 2007/2008 bundesweit in 61 Städten und Landkreisen mit 44 600 Schüler/innen neunter Klassen und 8 000 aus vierten Klassen eine Repräsentativbefragung durchgeführt hat. Demnach verbringen Jungen im Schnitt täglich zwei Stunden 21 Minuten mit Computerspielen, die Mädchen dagegen nur 56 Minuten. Christian Pfeiffer, der Direktor des Instituts, stellt fest: “Die Leistungskrise der Jungen und männlichen Jugendlichen beruht in hohem Maß auf ihrem im Vergleich zu den Mädchen weit höherem und inhaltlich problematischerem Medienkonsum.“ [1]
Aufgrund solcher Entwicklungen ließen sich auch für die kulturelle Bildung bestimmte Forderungen ableiten, z. B. bezüglich der Leseförderung von Kindern aus bildungsfernen Schichten. Der Kulturentwicklungsplan in Freiburg beispielsweise nimmt sich dieses Problems auch explizit an und leitet daraus konkrete Handlungskonzepte ab (Kulturkonzept Freiburg, S. 142 f.).
Sollte eine Vertiefung allgemein theoretischer Erwägungen, die gesellschaftliche Entwicklungen betreffen jetzt nicht mehr möglich sein, dann sollte dies zumindest für die Weiterentwicklung des Kulturentwicklungsplans berücksichtigt werden.
Weitere Aspekte gesellschaftlicher Entwicklungen und der Kultur allgemein finden sich im Anhang. Sie wurden dem Freiburger Kulturkonzept entnommen.
5. Baukultur
Da das Thema in der Darstellung aus unserer Sicht insgesamt in eine falsche Richtung zu laufen scheint, wird auf das Thema gesondert eingegangen. Grundsätzlich wären folgende Überlegungen vorauszuschicken:
Dass kontinuierliche Arbeit am Stadtbild eine zentrale kulturelle Aufgabe ist, wird oft verdrängt. Und das, obwohl wir alle täglich und nachhaltig dem Einfluss von gebauter Umwelt und öffentlichem Raum ausgesetzt sind. Die Verhältnisse und Qualitäten von Architektur, Stadtbild und öffentlichen Räumen entscheiden ganz zentral über Aufenthaltsqualitäten und sind damit Grundlagen gefühlter und objektiver Lebensqualität.
So bedauerte auch der ehemalige Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee: „Die Qualität der gebauten Umwelt als gesellschaftliches Anliegen wird in Deutschland bislang weniger breit diskutiert”[2].
Die Qualität der Stadtgestalt(ung) bestimmt aber auch, ob und mit welcher Wertigkeit Orte der Begegnung das soziale und kulturelle Klima prägen, ob kulturell geprägte Orte den städtischen Raum zum Lebens- und Erlebensraum machen oder ob er fast ausschließlich als Konsum- und Verkehrszone wahrgenommen und entwickelt wird.
Baukultur umfasst einen Qualitätsanspruch für das gesamte Spektrum gebauter Umwelt: die Qualität von Architektur und Infrastrukturanlagen, Straßen, Parks und Plätzen sowie die Qualität ihrer Einbindung in den öffentlichen Raum.
Die folgende Forderung kann nicht mitgetragen und sollte überarbeitet werden: „Förderung gegenwärtiger Baukultur mit Projekten aktiver bürgerschaftlicher Teilhabe.“ (S. 35)
Der Begriff „gegenwärtige Baukultur“ ist völlig unscharf. Die Masse der Neubauten hier in Regensburg und anderswo unterwirft sich nicht selten dem Diktum, mit möglichst wenig Geld möglichst viel umbauten Raum zu schaffen. Des Weiteren geht es in einer stark wachsenden Stadt auch darum, schnell neuen Wohnraum zu schaffen. Ästhetik spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Attraktive öffentliche Plätze werden leider in den neuen Stadtteilen nicht geplant. Plätze wie das BUZ in Burgweinting oder der Theodor-Heuss-Platz sind wenig ansprechend.
Es sollte gerade auch eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Art von Architektur und Stadtplanung stattfinden. „Deshalb sollte folgende Forderung mit aufgenommen werden: „Der architekturkritische Diskurs wird gefördert.“ Gruppen wie der Architekturkreis Regensburg, aber auch gezielt Gruppen, Vereine, in denen auch Nicht-Architekten vertreten sind, wie z. B. die Altstadtfreunde und der Arbeitskreis Kultur werden mit einbezogen. Diese können gemeinsam Veranstaltungen planen. Zuständigkeit: die genannten Gruppen und/oder das Kulturamt / Planungsreferat. Zeitlicher Rahmen: Sofort umsetzbar. Voraussetzung: Gemeinsame Willenserklärung.
Das Institut für Stadtbaukunst an der Technischen Universität Dortmund widmet sich dem Thema intensiv seit vielen Jahren. Hier könnte man viele Anregungen für eine architekturkritische Diskussion beziehen. Die Professoren Christoph Mäckler und Wolfgang Sonne stellen fest:
„Der größte Fehler modernistischer Stadtkonzepte lag in ihrer meist reduktionistischen Auffassung des Gegenstands: Stadt wurde gerne ausschließlich als ein sanitäres Problem oder ein soziales Problem oder ein verkehrstechnisches Problem etc. aufgefasst. Heute beispielsweise droht die Reduktion auf ausschließlich ökologische Fragen. Tatsächlich spielen stets alle Faktoren zusammen – selbst wenn sie nicht alle beachtet werden. Schönheit und Funktionalität sind deshalb keine Gegensätze, sondern bedingen sich gegenseitig. […]
Statt partikularistischer Stadtplanung brauchen unsere Städte einen umfassend verstandenen Städtebau. […] Städtische Architektur steht immer im Zusammenhang. Originalitätssüchtige Einzelbauten zerstören die städtische Gesamtwirkung. […]
Stadt und Architektur haben notwendigerweise eine historische Dimension: Städte entstehen über lange Zeiträume, Stadthäuser stehen viele Jahrzehnte, Stadtgrundrisse überdauern Jahrhunderte. Städtebau muss wieder in historischen Dimensionen denken und die Erfahrungen vergangener Zeiten nutzen.“[3]
Auf S. 35 des KEPs wird gefordert, „größere, öffentliche Bauprozesse in Schulen, Kindergärten und Jugendzentren“ zu begleiten. Zunächst einmal müsste die Frage gestellt werden, was denn das Ziel einer solchen Begleitung sein soll und auf welche Weise diese erfolgen soll. Es wäre jedenfalls nicht wünschenswert, durch eine um Zustimmung bemühte Begleitung eine unkritische Haltung bei Heranwachsenden zu erzeugen.
II. Weitere allgemeine Anmerkungen/Forderungen/Kritikpunkte
1. Ein Kulturkonzept dient auch dazu, die Rolle der Kultur im Kontext anderer Bereiche der Stadtpolitik zu klären und definieren: etwa um Schnittmengen und mögliche Synergien zu nutzen. Es findet in der Regel nur eine Ressortpolitik statt. Um dies zu überwinden und um die Stadt als Ganzes zu denken müssten die Kompetenzen/Zuständigkeiten und Schnittstellen genau benannt werden; z. B. das Planungsamt und der RVV bei der Forderung nach „Weiteren Sonderfahrplänen“ auf S. 26.
2. Es sollte evtl. auch festgelegt werden, wann der KEP weiterentwickelt oder fortgeschrieben wird. Im „Kulturbericht der Stadt Landshut 2014“ (S. 5) wird beispielsweise bestimmt, dass dies alle drei bis vier Jahre geschehen werden soll.
3. Wir empfinden es als ungünstig, dass teilweise verschiedene Kulturbereiche, die zueinander teilweise in Konkurrenz stehen oder deren Interessenlagen teilweise in unterschiedliche Richtungen gehen, in ein und derselben Arbeitsgruppe waren wie z. B. bildende Kunst und Museen. Bei einer Fortschreibung des KEPs wäre dies zu berücksichtigen.
4. Da Kulturpolitik eine Querschnittsaufgabe ist, ist die integrative Darstellung sinnvoll. Allerdings lässt sie nicht erkennen, welche Aufgaben für die verschiedenen Sparten vorgesehen sind. Auch wenn es hierdurch zu Wiederholungen kommt, wäre zusätzlich eine wenigstens knappe spartenbezogene Darstellung notwendig, um sich einen schnelleren Überblick verschaffen zu können. Im Vorwort oder in der Präambel könnte man auf die Möglichkeit eines schnelleren Überblicks hinweisen, ohne die 60 Seiten insgesamt lesen zu müssen.
5. Wie das Protokoll, das die Kulturschaffenden selbst erstellt haben, zeigt, wurden etliche Dinge nicht mit aufgenommen. Um die Beteiligten nicht vor den Kopf zu stoßen, wäre es wichtig, diese Forderungen zumindest in einem Anhang zu erwähnen und dabei stichpunktartig und kurz zu erläutern, warum diese oder jene Forderung nicht aufgenommen wurde. Wenn man die Forderungen wortlos unter den Tisch fallen zu lässt, riskiert man, dass sich in Zukunft noch weniger beteiligen.
6. Die nach dem Inhaltsverzeichnis erwähnten Anhänge fehlen und sind aber notwendig.
7. Viele Formulierungen sind so vage, dass man daraus schwerlich ablesen kann, in welche Richtung die weiteren Bemühungen gehen sollen. Hier sollte noch versucht werden, sie wenigstens etwas weiter zu vertiefen oder es wird vermerkt, wer diese noch weiter ausarbeitet, z.B. die Kulturakteure in den Fachgruppen, oder sie werden gegebenenfalls fallen gelassen.
Beispiel auf S. 36: „Spezielle Unterstützung und Förderung von Projekten zur Erfüllung der Bedürfnisse von Jugendlichen. Die Stadt Regensburg will damit den Besonderheiten der Jugendkultur gerecht werden.“
Was sind die (kulturellen) Bedürfnisse von Jugendlichen? Was ist mit spezieller Unterstützung gemeint? Was sind die Besonderheiten der Jugendkultur bzw. müssen diese erst ermittelt werden und wenn ja, wie?
Auch durch das Erarbeiten wichtiger Punkte anhand einer Bewertungsmatrix (siehe unter 10.) würde zu einer Konkretisierung beitragen.
8. Was schon umgesetzt wird oder schon begonnen wurde, sollte unbedingt erwähnt werden. So heißt es z. B. auf S. 35, dass es gelte, „Überlegungen zum Umgang Regensburgs mit seiner Stadtgeschichte, der Entwicklung im 19./20. Jahrhundert und damit auch mit der NS-Geschichte sowie der offenen und würdigen Erinnerung an Opfer anzustrengen“. Es wird aber derzeit bereits ein Konzept zur Gedenkkultur für die Opfer des Nationalsozialismus erarbeitet.
Ebenso wird auf den S. 25, 44 und 45 ein Popkulturfestival gefordert. Dies fand aber bereits im Herbst 2014 das erste Mal statt. Oder auf S. 39 die Einrichtung eines Hauses der Musik.
9. Auf S. 51 wird der Anspruch erhoben, dass alle Kultursparten in ihrer Förderung gleichwertig behandelt werden. Der Musikbereich erscheint deutlich bevorzugt – hier wird z. B. ein neues Amt für musische Bildung genannt, zudem widmet der KEP bei den kulturellen Leitthemen der Musik ein eigenes Kapitel, den anderen Sparten aber nicht. Hinzu kommt, dass natürlich das Theater mit seinem Sinfonieorchester und dem Opernensemble im Bereich Musik mehr finanzielle Ressourcen braucht als andere Kunst-/Kulturbereiche in der Stadt. Es steht außer Frage, dass ein Theater mit einem Sinfonieorchester (B-Orchester) in einer Stadt von der Größe Regensburgs eine sehr wichtige kulturelle Einrichtung ist, und es ist auch notwendig, dass die öffentliche Hand den Zugang zum Theater und damit zum kulturellen Erbe als auch zu neueren Produktionen bewusst unterhalb eines Marktpreises vorhält und damit einer breiten Bevölkerungsschicht ermöglicht.
Es wäre allerdings zu klären, in welchem Sinne eine Gleichbehandlung erstrebt wird bzw. erreicht werden kann. Zudem wäre es wichtig, auch für die anderen Sparten wenigstens die eine oder andere Forderung zu konkretisieren und zu priorisieren. Hier ist insbesondere die Forderung nach Räumlichkeiten eine vorrangige Aufgabe.
10. Es wäre sicher gut, eine ähnliche Passage wie im Landshuter Kulturbericht 2014 (S. 15) unterzubringen: „Die Stadt achtet darauf, dass die Altstadt nicht durch Veranstaltungen und nicht als Event-Kulisse überbeansprucht wird […].“
III. Konkrete Anmerkungen/ Vorschläge/Forderungen zu den einzelnen Kapiteln
1. Präambel
a) In der Präambel auf S. 1 wird der Satz verändert, der in jedem Falle missverständlich, wenn nicht gar falsch ist. Es heißt im 2. Absatz, dass sich die kulturpolitische ‚Agenda 2020’ als Teil der Stadtpolitik versteht und es gelte, „Leitthemen der Kulturpolitik festzumachen und Akzente und Schwerpunkte zu setzen“. Der Teilsatz „Akzente und Schwerpunkte zu setzen“ wird herausgenommen. Es wird vorgeschlagen, dies zu ersetzen durch „… und grundsätzliche Herausforderungen in einer u. a. sich verändernden Gesellschaft zu erkennen und als Aufgaben wahrzunehmen.“
Im 3. Absatz wird das Wort „Schwerpunkte“ z. B. durch „grundsätzliche Aufgaben“ ersetzt. Es erscheint nicht sinnvoll, dass die Stadt bzw. die Stadtverwaltung durch Schwerpunktsetzung und damit wertend in das Kulturgeschehen eingreift, und sei es auch indirekt über bestimmte Förderungen. Wichtig wäre es, dass die Stadt eine bestimmte Infrastruktur, insbesondere Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und damit Voraussetzungen für eine eigenständige Kulturentwicklung unabhängig von Vermarktungszwängen schafft, die die Freiheit von Kunst und Kultur einschränken können und auch ihrer Qualität nicht immer förderlich sind.
Wenn auf S. 1 am Ende des 3. Absatzes ebenfalls von „Schwerpunkte“ gesprochen wird, dann handelt es sich im Folgenden im eigentlichen Sinn des Wortes nicht um Schwerpunkte, sondern um grundsätzliche Herausforderungen, die sich aus dem wachsenden Anteil älterer Menschen, dem Erfordernis der Gleichstellung der Geschlechter und kultureller Teilhabe der Migrant/innen etc. ergeben, wie dies im 4. Absatz beschrieben wird.
b) Der letzte Absatz auf S. 1 wird gestrichen und ersetzt durch:
„Ziel der Kulturpolitik ist es, gute Voraussetzungen für die unterschiedlichen Formen des menschlichen Ausdrucks- und Gestaltungswillens zu schaffen. Dabei sollte das Kulturleben auf eine breite Basis gestellt werden, aber auch Raum für Nischen, die keine Breitenwirkung entfalten, geschaffen werden.“
Die hier aufgeführten Ziele der Kulturpolitik nämlich Schärfung des kulturellen Profils, Etablierung kultureller Alleinstellungsmerkmale, Verbesserung der Lebensqualität und Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit sollten nicht die vorrangigen Ziele der Kulturpolitik sein. Sie sind durchaus willkommene Effekte einer städtischen Kulturpolitik, aber keineswegs ihr eigentliches Ziel. Ziel der Kulturpolitik wäre es demnach, gute Voraussetzungen für die unterschiedlichen Formen des menschliches Ausdruck- und Gestaltungswillens zu schaffen.
2. Das Vorhaben „Kulturentwicklungsplan für Regensburg“
Im zitierten Ausschnitt aus der Koalitionsvereinbarung auf S. 2 wird im ersten Satz ausschließlich die möglichst breite Basis einer städtischen Kulturpolitik hervorgehoben. Dieses Zitat sollte ergänzt werden durch den Verweis darauf, dass auch künstlerische Nischen ohne Breitenwirkung möglich sein sollten.
3. Kulturstadt Regensburg
a) Hier wird der Kulturbegriff der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vom 11.12.2017 aufgeführt und am Ende festgestellt: „Jeder kulturelle Ausdruck ist dabei grundsätzlich gleichwertig.“
Möglicherweise könnte dieser Satz im Kontext des weit definierten Kulturbegriffs in Richtung „jeder Schund kann Kunst sein“. Evtl. wäre zu überlegen, ob der Satz „Die verschiedenen Bereiche kulturellen Ausdrucks sind dabei grundsätzlich gleichwertig“ demgegenüber vorzuziehen wäre.b) S. 8, Kapitel 3.3, letzter Absatz
„Die vorhandenen Stärken müssen gesichert und strategisch ausgebaut werden.“ Das Wort „strategisch“ erscheint nicht wirklich passend, da es impliziert, dass Kunst und Kultur nicht um ihrer selbst willen da sind, sondern mit ihnen ein anderes Ziel verfolgt wird.
Besser: „Die vorhandenen Stärken müssen gesichert, ausgebaut und wenn möglich mit den neu hinzukommenden Aufgaben / Themen im kulturellen Bereich verknüpft werden.“
c) S. 8/9: Beim kulturellen Auftrag wäre noch Art. 140 der Bayerischen Verfassung zu erwähnen, da er über die genannten Art. 3 Abs. 1 und 83 Abs. 1 hinausgeht:
„(1) Kunst und Wissenschaft sind von Staat und Gemeinde zu fördern. (2) Sie haben insbesondere Mittel zur Unterstützung schöpferischer Künstler, Gelehrter und Schriftsteller bereitzustellen, die den Nachweis ernster künstlerischer oder kultureller Tätigkeit erbringen. (3) Das kulturelle Leben und der Sport sind von Staat und Gemeinden zu fördern.“
Es wäre auch Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes zur Freiheit der Kunst zu nennen: “(1) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
d) S. 16: Kapitel 3.6.2 Freie Träger, Kulturakteure, Künstlerinnen und Künstler
Auf S. 18 im 1. Absatz werden zwar „weitere freie Träger“ genannt, es wäre aber doch wünschenswert, die internationalen Kulturvereine zu erwähnen (wie z. B. die Deutsch-Italienische Dante-Alighieri-Gesellschaft Regensburg e.V., den Türkisch-deutschen Kulturverein e. V.). Des Weiteren wäre es gut, die Adresse der städtischen Internetseite mit den kulturellen Vereinen und Gesellschaftsvereinen aufgeführt werden (Leben in Regensburg/Vereine und Verbände: http://www.regensburg.de/leben/vereine-und-verbaende/kulturelle-vereine-und-gesellschaftsvereine).
e) S. 11: Es wäre wert darüber nachzudenken, ob man nicht dem Vorschlag des Arbeitskreises Kultur folgt und den Kulturbeirat in ein Kulturparlament fortzuentwickeln. (Denkschrift zur Regensburger Kultur- und Kulturpolitik, Januar 2013, S. 26)
4. Leitbild Regensburg 2020 und Maßnahmen
a) Kulturelle Teilhabe (S. 20 ff.)
– Alternde Gesellschaft im Blick
– Evt. mit aufnehmen: Es werden Möglichkeiten sondiert, Kulturangebote in die Altenheime zu bringen.
Zuständigkeit: Private Initiativen, Kulturamt, insbesondere als Vernetzungsstelle
– Bei der kulturellen Teilhabe von Migrant/innen auf S. 21 f. wäre auch an eine Einbindung der Kulturvereine ausländischer Mitbürger/innen zu denken.
– S. 21: Es wäre z.B. bei dem Punkt „Kommunikationsmittel“ (Verwendung größerer Schriften) wünschenswert, wenigstens ein oder zwei Beispiele zu nennen, welche Druckerzeugnisse hier gemeint sein könnten ebenso bei Führungsangeboten (z.B. Stadtführungen etc.)
b) Junge Stadt Regensburg (S. 23 ff.)
– S. 25 (auch S. 44 und 45) wird die „Konzeption und Organisation eines Popkultur-Festivals für Regensburg, das alle relevanten Sparten und Formate aktueller Kunst und Kultur integriert“.
Beim Popkulturfestival, das im letzten Herbst zum ersten Mal stattgefunden hat, traten verschieden Bands in Kneipen auf, insofern war das Festival eher eine Kneipen-Rallye. Vielleicht ließe sich auch einmal ein zentraler Ort finden.
Wäre es nicht auch einmal sinnvoll, ein Popkulturfestival mit klassischer Musik zu mischen und dabei die unterschiedlichen Musikbereiche durch Themen wie Krieg, Liebe, Sehnsucht, Alltag, Tod, Nacht, Naturerfahrung und Umwelt etc. zusammenzuführen?
c) Zugang zu Kunst und Kultur (S. 25 f.)
– S. 25: Da die infrastrukturellen Voraussetzungen die wichtigsten sind, wäre bei den Aufgabenfeldern unbedingt zu klären, wer für das Kulturportal zuständig ist. Siehe auch S. 52 (Neukonzeption der städtischen Internetseite im Internet als „Kulturportal“)
– S. 26: Unter dem Punkt „Der Zugang zu kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen ist erleichtert“ wird u. a. genannt:
„Bessere Anpassung des Fahrplanes der städtischen Verkehrsbetriebe an die Wünsche der Kundinnen und Kunden.
Was sind die Wünsche der Kund/innen? Hier sollte man konkreter benennen, was denn wünschenswert wäre oder falls das nicht möglich ist, wie man herausfinden kann, was die Fahrgäste, die den ÖPNV benutzen, um sich kulturell zu betätigen, gerne hätten.
„Verstärkte Abstimmung des Fahrplanes in Bezug auf kulturelle Großveranstaltungen: An welche denkt man da?
„Weitere Sonderfahrpläne“: Im Sommer soll ein neues ÖPNV-Konzept erstellt werden, dann müsste jetzt schon Kontakt mit dem Planungsamt und dem RVV aufgenommen werden
d) Bildung und lebenslanges Lernen (S. 26 ff.)
– S. 27 Hätte die VHS Ressourcen, um die Bildungsbereiche durch ein Bildungsnetzwerk zu verknüpfen? Nächster Schritt: Kulturamt wendet sich an VHS
– S. 28 „Aufbau einer schulbibliothekarischen Arbeitsstelle, die die Schulbibliotheken aller Schultypen betreut“. Da es an jeder Schule zuständige Lehrkräfte für die Bibliotheken gibt, wäre es gut zu klären, was diese Stelle zusätzlich leisten sollte.
e) Vernetzung und Kooperation (S. 28 ff.)
S. 30: Es stellt sich die Frage, zu welchem Zweck die Kooperation und Zusammenarbeit mit den Regensburger Hochschulen ausgebaut werden soll. Eine Kooperation gab und gibt es ja schon projektbezogen. Ohne Zuständigkeitsnennung bleibt dies ziemlich nebulös.
f) Von Regionalität bis Internationalität (S. 30 ff.)
– S. 31: „Auftritte und Ausstellungen international bekannter und hochkarätiger Künstlerinnen und Künstler“. Bei der Formulierung „international bekannt und hochkarätig“ ist insoweit Vorsicht geboten, als es nicht nur darum geht, die Arrivierten oder die auf dem Markt Erfolgreichen anzulocken.
Folgende Formulierung wäre vorzuziehen: „Die Stadt unterstützt Maßnahmen (finanziell, über den Kulturkümmerer), die die internationale Präsenz von Kunst und Kultur in Regensburg fördern.“
-S. 31: Die „Verstärkung des Kulturaustausches mit Tochterfirmen und Handelspartnern von Regensburger Unternehmen an ausländischen Standorten“ ist aus unserer Sicht keine wichtige Forderung und könnte gestrichen werden.
-S. 31: „Qualitativer Tourismus in Regensburg ist gestärkt“
Das Kapitel sollte entweder ganz oder zumindest teilweise gestrichen werden. Die Aufenthaltsdauer der Gäste in der Stadt zu erhöhen kann definitiv kein Ziel eines Kulturentwicklungsplanes oder der Kulturförderung sein. Deshalb sind auch Forderungen wie „Profilierung der Marke im Kulturtourismus“ oder Entwicklung einer „stimmigen Corporate Identity“ hier fehl am Platze.
g) Kulturvermittlung (S. 32 ff)
– S. 32: Zur Konzeption weiterer Angebote, die bereichsübergreifend zwischen Hoch- und Breitenkultur angesiedelt sind, siehe die Anmerkungen zum Popkulturfestival (Punkt 4.c).
– Auf S. 34 wird bei dem 5. Punkt eine mehrsprachige Beschriftung aller Denkmalobjekte genannt. Auf S. 31 ist bei den Aufgabenfeldern zu „Kulturangebote, Service und Nachfrage sind internationalisiert“ nur eine zweisprachige Beschriftung vorgesehen.
– S. 34: zum Teil unverständlich: „Entwicklung dezentraler Vermittlungskonzepte, wie alternative Routen zur Erschließung von Denkmälern, den „documenten, den Museen sowie der Entwicklung innovativer Projekte“
Was sind „alternative Routen zur Erschließung von Denkmälern“? Darüber hinaus ist „Entwicklung innovativer Projekte“, auch in diesem konkreten Zusammenhang, viel zu vage.
– S. 34/35 Denkmalschutz und Baukultur; siehe hierzu auch die Ausführungen unter I.
– S. 35: „Intensivere Berücksichtigung denkmalpflegerischer Grundsätze und Zielvorstellungen bei entsprechenden Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften, Sanierungsvorschriften sowie ordnungsbehördlichen Verordnungen“. Das ist völlig unverbindlich und das kann das Planungsamt jetzt auch schon, wenn es will. Die Frage ist, wie dies erreicht wird.
– S. 35: „Es bleibt abzuwarten, wie eine zukünftige Gesellschaft mit ihrem gebauten historischen Erbe umgeht und ob die allgemeine Liberalisierung und Deregulierung im Bereich der Rechtsnormen auch weiterhin den Denkmalbereich betrifft.“
Zumindest besteht hier Klärungsbedarf, denn es gibt ja heute mehr Regelungen, was Brandschutz, Energieeffizienz etc. anbelangt als beispielweise vor 20 Jahren.
– S. 35: Zur „Förderung gegenwärtiger Baukultur“ siehe die Ausführungen unter 5. im Kapitel I.
h) Geistiger Raum für kulturelle Entwicklung (S. 36 ff.)
– S. 36: „Spezielle Unterstützung und Förderung von Projekten zur Erfüllung der Bedürfnisse von Jugendlichen. Die Stadt Regensburg will damit den Besonderheiten der Jugendkultur gerecht werden.“
Was sind die Bedürfnisse von Jugendlichen und die Besonderheiten der Jugendkultur?
i) Physischer Raum für Kunst und Kultur (S. 39 ff.)
– S. 40: „Weiterentwicklung des Thon-Dittmer-Palais als Kultur- und Begegnungszentrum der Stadt. Die Nutzerinnen und Nutzer sind eingeladen, sich an einem entsprechenden inhaltlichen und räumlichen Konzept zu beteiligen.“
Frage: Gibt es denn da noch freie Räume?
– Zur interdisziplinären Kunsthalle auf S. 39 und dem interdisziplinären Kulturzentrum auf S. 41 sowie zur temporären Zwischennutzung siehe die Anmerkungen unter Punkt 9. im Kapitel I.
j) Kulturelle Stadtteilentwicklung (S. 41 ff.) In der Vision 2020 auf S. 48 wird „die Idee vom Modell der europäischen Stadt der Zukunft erwähnt“. Öffentliche Räume, insbesondere ansprechende öffentliche Plätze waren immer ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Stadt. Auf S. 41 oben sollte dieser Punkt deshalb bei der Attraktivität der Stadtteile mit aufgenommen werden.
k) Museumsstadt Regensburg (S. 45 f.)
S. 45/46 Aufgabenfelder: Historisches Museum und Leerer Beutel in zwei getrennte Punkte/Aufgaben teilen.
5. Das Zukunftsbild des Kulturreferats
S. 54: Der Punkt „Inhaltliche Angebote aller Ämter zu erschwinglichen Preisen für die anzusprechenden Gruppen“ ist sehr wichtig, müsste daher dringend konkretisiert werden. Was heißt denn „erschwinglich“?
[1] http://oldenburgische-buergerstiftung.de/cms/wp-content/uploads/CENT_6_09_62_Leistungskrise-der-Jungen-I.pdf
[2] wolfgang Tiefensee: Vorwort Baukultur – Planen und Bauen in Deutschland, in: Rotraut Weeber u. Hannes Weeber, „Worum es geht. Baukultur anstiften“ in: Baukultur! Planen und Bauen in Deutschland, hrsg. v. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin 2007, S. 5
[3] Chr. Mäckler, W. Sonne (Hg.), Dortmunder Vorträge zur Stadtbaukunst, Bd. 2 Zürich, 2010, Vorwort, S. 7 f.