Der lange Weg zur Sozialquote

Linke-Stadträte kritisieren über dreijährige Bearbeitungszeit zur Einführung einer rechtsgültigen Regelung

Dreier Anläufe bedurfte es, um eine rechtsgültige Sozialquote einzuführen, stellen die Linke-Stadträte Irmgard Freihoffer und Richard Spieß fest. Bereits im März 2007 war zum ersten Mal der Beschluss gefasst worden, dass bei größeren Planungsgebieten (ab etwa 50 Wohneinheiten) bei allen neuen Wohngebieten 15 % der Wohneinheiten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus erstellt werden.

In der Begründung hieß es ausdrücklich, dass „die anhaltend niedrige Bautätigkeit im Bereich der öffentlich geförderten Mietwohnungen bei einem gleichzeitig starken Rückgang der Belegungsbindungen […] in Zukunft zu einer dramatischen Verringerung des Bestandes an sozialen Mietwohnungen“ führe[1].

Zwei Jahre nach diesem Beschluss stellte man im Februar 2009 dann fest, dass die Sozialquote bisher nicht umgesetzt werden konnte,  „weil offenbar klare Umsetzungsbestimmungen für die betroffenen Akteure sowie ein Stadtratsbeschluss, der einer solchen Regelung Gewicht und Rechtskraft verleiht, fehlen.“

Nach Meinung der Linke-Stadträte ist dies schwer nachzuvollziehen. Die Stadt habe eine eigene Rechtsstelle und eine Reihe von Juristen beschäftigt. „Muss man wirklich erst zwei Jahre zuwarten, um dann empirisch festzustellen, dass der Beschluss vom März 2007 nicht umgesetzt werden konnte, weil klare Umsetzungsbestimmungen fehlten?“ so Freihoffer. „Zudem gab es zu diesem Zeitpunkt schon etliche Städte, die seit langem eine solch verbindliche und rechtsgültige Sozialquote beim Wohnungsbau  hatten, da hätte man sich orientieren können.“

Im Februar 2009 fasste der Stadtplanungsausschuss dann erst den Beschluss, dass eine rechtsgültige Regelung geschaffen werden sollte. Nochmals verstrichen ein einviertel Jahre, bis endlich Mitte Mai 2010 der Ausschuss darüber entscheiden konnte.

So wurde zwischen März 2007 und Mai 2010 Baurecht für Investoren für über 100.000 m2 Bruttogeschossfläche bzw. weit über 1.000 Wohneinheiten geschaffen – ohne Bindung an eine Sozialquote.

Der Beschluss vom Mai 2010 enthält gegenüber der Vorlage vom März 2007 eine wichtige Änderung: Die Verpflichtung zur Erstellung von gefördertem Mietwohnungsbau wird in ihrer Umsetzung nicht von der Anzahl der geplanten Wohnungen abhängig gemacht (ab ca. 50 Wohnungen), sondern von der im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzten zulässigen Bruttogeschossfläche und zwar ab 4.500 m2. Dabei geht man von 90 m2 Bruttogeschossfläche je Wohneinheit aus, was ca. 70 m2 Wohnfläche entspricht.

Hunderte von Studentenwohnungen mit Wohnflächen von 20 oder etwas mehr m2 fielen so nicht mehr unter die neue Regelung. Allein in der Fritz-Fend-Str. wurden etwa 300 Studentenapartments gebaut. Hätte man, wie ursprünglich 2007 geplant, im Mai 2010 eine Sozialquote ab 50 Wohnungen beschlossen, dann hätte der Investor sozialen Wohnungsbau schaffen müssen.

Von einer konsequenten Umsetzung der Sozialquote, wie der OB im Zusammenhang mit ihrer erstmaligen Realisierung auf dem Areal der ehemaligen Zuckerfabrik hervorhob, kann keine Rede sein.

[1] Fachprogramm Wohnen II, S. 40.
Siehe www.regensburg.de/sixcms/media.php/121/fachprogramm_wohnen_II.pdf.

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